Beitrag im Newsletter Nr. 14 vom 16.7.2020

Demokratiefördergesetz mit Unterstützung der Länder ermöglichen!

PD Dr. Ansgar Klein

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Demokratiefördergesetz mit Unterstützung der Länder ermöglichen!
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Ein zentrales Anliegen der Engagement- und Demokratiepolitik, das vom BBE seit Jahren unterstützt wird, ist aktuell dringlicher denn je. Die Förderung des Engagements ist lokal immer noch eine »freiwillige Aufgabe« und so nicht nachhaltig zu entwickeln.

Wir benötigen daher eine Bundeskompetenz zur nachhaltigen, auch strukturellen Förderung des Bundes in den Kommunen und Ländern. Angesichts des geltenden sog. »Kooperationsverbotes« in Folge der Föderalismusreform darf der Bund kommunal und in den Ländern nur Projekte fördern. Was die Zivilgesellschaft aber benötigt, sind kompetente und verlässliche Infrastrukturen und eine ebenso verlässliche nachhaltige Strukturförderung!

Seit drei Jahren liegt, vorgelegt damals von Familien- und Engagementministerin Schwesig, der Entwurf für ein dieses Anliegen aufnehmendes »Demokratiefördergesetz« vor. Vorgesehen war dort eine Änderung des Föderalismusrechts, um vom geltenden Kooperationsverbot Abstand nehmen zu können. Dieser Entwurf fand in Kanzleramt und im Bundesinnenministerium bislang keinen Rückhalt, obwohl der Gesetzentwurf eine sehr starke Mitwirkung der Länder bei der Auswahl der zu fördernden Strukturen vorsieht.

Die aktuelle Notlage zahlreicher Organisationen und Einrichtungen der Zivilgesellschaft erfordert nun aber eine rasche und längerfristige Unterstützung des Bundes in Ländern und Kommunen. Dazu ist eine Bundeskompetenz zur Strukturförderung notwendig. Wie man hört, lässt Bundesfamilien- und Engagementministerin Giffey derzeit einen überarbeiteten Gesetzentwurf vorbereiten. Das lässt hoffen, dass ein politischer Konsens angesichts neuer Herausforderungen in Sicht ist, der auch seitens der Union mitgetragen werden kann. Der Bedarf vor Ort und in den Ländern ist evident. Die Länder könnten hier die zivilgesellschaftlichen Infrastrukturen wesentlich unterstützen.


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PD Dr. Ansgar Klein ist Geschäftsführer des Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE).

Kontakt: ansgar.klein@b-b-e.de


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