Initiative Transparente Zivilgesellschaft

Das Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE) hat die Selbstverpflichtungserklärung der Initiative Transparente Zivilgesellschaft unterzeichnet. Die Informationen über das BBE entsprechend der Selbstverpflichtung finden Sie übersichtlich auf dieser Seite.

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Die BBE Geschäftsstelle gGmbH hat ebenfalls die Selbstverpflichtungserklärung der Initiative Transparente Zivilgesellschaft unterzeichnet. mehr…

1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr

Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement
Michaelkirchstr. 17-18
10179 Berlin

Gründungsjahr: 2002 als nicht-eingetragener Verein

2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation

Netzwerkstatuten (Satzung) des Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement

Download: Statuten und Leitbild

3. Angaben zur Steuerbegünstigung

Finanzamt für Körperschaften I, 14057 Berlin, Steuernummer 27/657/51801, Freistellungsbescheid für 2017 bis 2019 zur Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer vom 12.02.2021

»Die Körperschaft fördert nach ihrer Satzung folgende gemeinnützige Zwecke:

  • Förderung der Volks- und Berufsbildung nach § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr.(n) 7 AO
  • Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger Zwecke nach § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr.(n) 25 AO.«

4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger*innen

Das BBE verfügt über drei Entscheidungsgremien: Die mindestens einmal jährlich tagende Mitgliederversammlung, den mindestens zwei Mal jährlich tagenden Koordinierungsausschuss und den in der Regel sechs Mal tagenden gewählten Sprecher*innenrat.

Darstellung der Befugnisse der Gremien mehr…

Mitgliederversammlung

Liste der Mitglieder mit ihrem jeweiligen Status mehr…

Koordinierungsausschuss

Liste der Mitglieder des Koordinierungsausschusses mehr…

Sprecher*innenrat

Rainer Hub
Vorsitzender des Sprecher*innenrats, Diakonie Deutschland

Oleg Cernavin
Offensive Mittelstand

Olaf Ebert
Stiftung Bürger für Bürger

Katja Hintze
Stiftung Bildung

Friedemann Walther
Senatskanzlei Berlin

Weitere Informationen zu den Sprecher*innen mehr…

5. Tätigkeitsbericht

Bericht des Sprecher*innenrates an den Koordinierungausschuss 2022

6. Personalstruktur

Hauptamtliches Personal beschäftigt der Verein nicht.

Das BBE lebt von der freiwillig erbrachten und nicht vergüteten Mitarbeit und Mitwirkung aus den Reihen seiner Mitgliedschaft in Arbeitsgruppen, in Gremien, bei Publikationen und in anderen Arbeitsformaten des BBE.

Im Jahr 2018 wirkten in den 7 Arbeitsgruppen und 6 Themenpatenschaften des BBE über 150 Personen aktiv mit und trafen sich in der Regel 3 bis 4 Mal im Jahr. Als Gremiensitzungen fanden 4 Sprecher*innenratssitzungen (und 3 Telefonkonferenzen), 2 Sitzungen des Koordinierungsausschusses (mit jeweils über 30 Teilnehmenden), eine Mitgliederversammlung sowie 2 AG-Agendakonferenzen mit jeweils 20 Teilnehmenden statt.

Die Mitglieder der Arbeitsgruppen, Themenpat*innen und der Beauftragte des Sprecher*innenrats waren an der Planung, Durchführung und Dokumentation von Workshops, Tagungen und anderen Formaten beteiligt. Dies waren 2018 über 50 Personen.

Personen aus der Mitgliedschaft wirkten unentgeltlich an BBE-Publikationen als Herausgeber*in oder Verfasser*in mit, sowohl an Printpublikationen (zum Beispiel BBE-Jahrbuch), den Publikationen der Online-Reihe oder für die BBE-Newsletter. Daran beteiligten sich 2018 über 50 Personen.

Für besondere thematische Aufgaben war 2018 als ehrenamtlicher Beauftragte tätig: Frank Heuberger als Beauftragter des Sprecher*innenrates für europäische Angelegenheiten.

Für insgesamt 6 Honorarkräfte, die unterschiedliche Dienstleistungen kultureller oder publizistischer Natur erbrachten, verausgabte der Verein Honorare in Höhe von insgesamt 8.129 Euro im Jahr 2017.

7./8. Angaben zur Mittelherkunft und Mittelverwendung

Jeweils im November des Jahres findet die Mitgliederversammlung des BBE statt. Erst nach dortiger Zustimmung der Mitgliedschaft und der damit verbundenen Entlastung des Sprecher*innenrates können die jeweiligen Zahlen allgemein publiziert werden. Die hier gemachten Angaben zu den Finanzen beziehen sich daher aktuell auf das Jahr 2017.

Die Einnahmen des Vereins betrugen 2017 aus Mitgliedsbeiträgen 81.880 Euro und 6.384 Euro Spenden/sonstige Erträge. 35 Organisationen und 4 persönliche Mitglieder zahlten freiwillig höhere Beiträge als sie nach der Beitragsordnung mussten. Von den 81.880 Euro an Mitgliedsbeiträgen stammten 13.580 Euro in 2017 aus solchen freiwilligen Erhöhungen.

Hauptempfänger war 2017 die BBE gGmbH als ‚befreundetes Unternehmen‘, das insgesamt 50.050 Euro erhielt. Weitere Ausgaben fielen als Budgets für die Arbeitsgruppen des BBE, Reisekosten, Honorare und Verwaltungskosten an. Eine detaillierte Aufstellung zu den Einnahmen und Ausgaben des Vereins findet sich hier:

Download: Finanz- und Revisionsberichte

9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten

Laut Satzung, §18, betreibt das BBE eine Geschäftsstelle in Berlin. mehr…

Diese wurde 2010 in die BBE Geschäftsstelle gGmbH überführt. Einzige Gesellschafterin ist die BBE Beteiligungsgesellschaft bürgerlichen Rechts. Die Mitglieder des SprecherInnenrates des BBE sind die GesellschafterInnen der BBE Beteiligungsgesellschaft bürgerlichen Rechts und üben über diese die gesellschaftsrechtliche Kontrolle über die BBE Geschäftsstelle gGmbH aus.

Die BBE Geschäftsstelle gGmbH hat ebenfalls die Selbstverpflichtungserklärung der Initiative Transparente Zivilgesellschaft unterzeichnet. mehr…

10. Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zuwendung mehr als 10 Prozent der Gesamtjahreseinnahmen ausmachen

Keine

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