Projekt im Themenfeld

Synergie Unternehmen/Zivilgesellschaft

Zusammenarbeit gemeinnütziger Organisationen mit kleinen und mittleren Unternehmen in der Region

Das Agenda-Thema »Unternehmen und Engagement« hat viele Facetten. Ein Projekt betrifft nach jahrelangen umfänglichen Vorbereitungen die Zusammenarbeit von gemeinnützigen Organisationen der Zivilgesellschaft und Unternehmen der Wirtschaft am Beispiel der kleineren und mittleren Unternehmen (KMU). Mehr gezielt mögliche Synergie zwischen diesen beiden - neben den Verwaltungen - in unserer Gesellschaft beteiligten Sektoren wird beschrieben und soll gebahnt werden.

Dabei werden die so unterschiedlichen Rechtsrahmen, Ziele, Verantwortungen, Methoden und Kulturen dieser Sektoren zum Ausgangspunkt gemeinsamer Perspektiven genommen und respektiert. Denn gerade darin liegen für beide Seiten die Chancen der Kooperation. Das BBE und die Offensive Mittelstand (OM), offensive-mittelstand.de, haben dabei mit den hier zitierten Ergebnissen eng zusammengearbeitet und beabsichtigen das auch für die zweite Umsetzungsstufe (siehe im Folgenden).

Die dafür zu bewältigenden Fragen, Probleme und Herausforderungen sind insoweit zum Projekt »Synergie Unternehmen/Zivilgesellschaft - Zusammenarbeit gemeinnütziger Organisationen mit kleinen und mittleren Unternehmen in der Region« zusammengefasst worden. Dies schließt auf Seiten der Wirtschaft schon unmittelbar ca. 70 Prozent des Arbeitsmarktes ein, gilt aber entsprechend auch für den übrigen Wirtschaftssektor.

Umsetzung in zwei Stufen

Für das Projekt sind zwei Umsetzungsstufen vorgesehen. Ab 2018 sind zunächst die angesichts der bisherigen Entwicklungen und Sondierungen aufgeworfenen Fragen, Probleme und Herausforderungen näher untersucht und auf dieser Basis Wege zu einer konsolidierten Zusammenarbeit skizziert worden. Dabei hat sich ergeben, dass wünschenswerte Schritte zum Teil sofort eingeleitet werden können (noch 1. Umsetzungsstufe).

Zum Teil sind aber weitere Vorbereitungen erforderlich. Diese sind zwar zu wirkungsvoller Zusammenarbeit unverzichtbar, brauchen aber Vorläufe auf den Gebieten der Beratung und Unterstützung mit entsprechender Organisation, den Bedarfen entsprechende digitalisierte Informationsangebote, gewisse nur über Pilotentwicklungen zu erreichende Verfahrenskonventionen und ergänzende Dispositionen insbesondere im Bereich der Bildung (2. Umsetzungsstufe).

1. Umsetzungsstufe

Auf die erwähnten Zusammenhänge geben die zunächst 2019 erarbeiteten Materialien, der Recherchebericht Hans Sendler »Synergie Unternehmen/Zivilgesellschaft« und der Leitfaden zur Förderung der Synergien »Zusammenarbeit gemeinnütziger Organisationen mit kleinen und mittleren Unternehmen in der Region« ausführlicher Aufschluss.

Und für die danach jeweils unmittelbar möglichen Schritte der einzelnen Unternehmen und gemeinnützigen Organisationen sind zwei Praxishilfen entwickelt worden, die bereits in die Transferkanäle eingespeist sind und ab sofort genutzt werden können. Für die Themen einer Kooperation gibt es keine klaren Grenzen. Das Feld ist sehr entwicklungsfähig. Die Praxishilfen gehen dazu beispielhaft auf eine Reihe sehr konkreter und großenteils schon bisher vereinzelt praktizierter Falltypen und Umsetzungsanregungen zu unterschiedlichen Unternehmens- und Engagement-Bereichen ein, die den Einstieg erleichtern können.

  • Praxishilfe für kleine und mittlere Unternehmen zur »Zusammenarbeit mit gemeinnützigen Organisationen in der Region systematisch angehen - Neue Potenziale für ein erfolgreiches Unternehmen nutzen. Eine Selbstbewertung« mehr...  

  • Praxishilfe für gemeinnützige Organisationen zur »Zusammenarbeit mit KMU in der Region systematisch angehen - Neue Potenziale nutzen. Eine Selbstbewertung« mehr... 

Die zitierten Papiere sind in den Gremien beider Netzwerke, beim BBE also der Agenda-Konferenz für die Agenda 2019 - 2021dem Koordinierungsausschuss und der Mitgliederversammlung Ende 2019 beraten und inzwischen als »call for action« in die Transfermedien eingespeist worden. Weitere Informationen

2. Umsetzungsstufe

Bei diesen Beratungen sind auch mehrere Folgeschritte adressiert worden.

  • Das Projekt ist mit beiden Stufen Teil der aktuellen BBE-Themenfelder 2019 – 2021.

  • Nach innen wird mit den interessierten Mitgliedern und Themenverantwortlichen ein Diskurs zu weiteren Schritten und Schlussfolgerungen aus diesem Querschnittsthema eingeleitet. Das dürfte aus dem Blickwinkel fachlicher Fragen eine ganze Reihe von weiteren Themenfeldern betreffen, etwa der Bildung im gesellschaftlichen Raum, der Kommunen, der Digitalisierung, der sozialen Gerechtigkeit, der Gendergerechtigkeit des jungen Engagements, der Kommunikation, der Migration, der Teilhabe, der Vielfalt und der Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement. Das gilt auch für die aktuellen BBE-Projekte zur engagierten Stadt, zum Klimaschutz, zu Pat*innen, Mentor*innen und Lots*innen und zur Digitalisierung im Forum Digitalisierung und Engagement sowie der Digitalen Nachbarschaft, zu denen es eine Anzahl von in der Sache liegenden Überschneidungen operativer, taktischer und strategischer Art geben könnte.

  • Parallel sind zur Ergänzung der zur Umsetzung des Leitfadens erforderlichen Infrastruktur, der Instrumente und Verfahren weitere Projektbausteine mit noch zu klärender Beteiligung, Finanzierung und entsprechendem, auch die Auswirkungen der Corona-Krise berücksichtigendem Zeitplan zu entwickeln (wegen von daher offenen Fragen ist dieses Projekt zwischen dem ersten und zweiten Umsetzungsschritt derzeit in der Rubrik Themenfelder zu finden). Sie beziehen sich darauf,

    • die Voraussetzungen für »Häuser der Kooperation« als allgemeine wettbewerbsneutrale Ansprechstellen für Information und Beratung zu klären und zu schaffen und diese Einrichtungen arbeitsfähig zu machen,

    • eine bundesweite Informationsplattform mit klaren regionalen Bezügen zu allen für die Zusammenarbeit der Sektoren relevanten Fragen bereitzustellen,

    • anstehende systematische Fragen an der Schnittstelle zum Bildungsbereich mit den einschlägigen Partnern zu klären,

    • Verfahrenskonventionen zur Regelung grundsätzlicher Fragen der Zusammenarbeit auf den einzelnen Ebenen, und zwar für die Einzelfälle vor Ort, das heißt in den Regionen, aber auch auf den Ebenen der Länder und des Bundes durch die jeweiligen Intermediäre, zu entwickeln.

Für diese vier Arbeitspakete (Projektbausteine) und die letztlich integrierte Installation der entsprechenden Module bietet es sich an, in einer begrenzten Zahl von Regionen unterschiedlicher Struktur mehrjährige Modellentwicklungen einzuleiten, deren Ergebnisse dann allgemein als Blaupausen zur Verfügung regionaler operativer Gestaltungsentscheidungen stehen.

Diese Fortsetzung in der zweiten Stufe soll sich auf die Einrichtung geeigneter und erforderlicher Infrastrukturelemente zur Flankierung der intersektoralen Zusammenarbeit insgesamt erstrecken. Dazu haben sich die Gremien des BBE in ihren Sitzungen im März 2021 für den Start eines Folgeprojekts unter der Bezeichnung „Trisektorale Struktur schaffen“ (TRIS) ausgesprochen.

Zusammenfassung zu den bisherigen Überlegungen und Festlegungen für das TRIS-Projekt in Kooperation mit den anderen Sektoren, an denen gearbeitet wird:

Zur Ausgangslage

Die Zivilgesellschaft mit ihrem bürgerschaftlichen Engagement ist nicht nur seit Jahrhunderten der Hort eigensinniger Kreativität mit Nutzen für die ganze Gesellschaft. Immer klarer wird – aus der Sicht der im trisektoralen Gefüge Beteiligten in Politik und Verwaltung, im Bereich der Unternehmen und in der Zivilgesellschaft selbst – auch ihre Rolle zur Lösung brennender Fragen der Zeit, oft in „Koproduktion“. Wir sind Zeugen und Beteiligte historischer Weichenstellungen mit großen Chancen. Beispiele sind gegenwärtig etwa

  • die Stabilisierung der Grundlagen unserer freiheitlichen Demokratie,
  • die Belebung der Zusammenhänge zwischen Beruflichem und Privatem,
  • die produktive Nutzung gesellschaftlicher Vielfalt,
  • die Anstrengungen zum Klimaschutz, der Energie- und der Verkehrswende,
  • die Vervollständigung der Perspektiven lebenslangen Lernens,
  • kohäsive Digitalisierungslösungen auf der Höhe der Zeit und
  • die sonstige Bewältigung herausragender Entwicklungen (z. B. bei Migration, im demographischen Wandel und bei Pandemien).

Es geht in Deutschland vor diesem Hintergrund um die Weiterentwicklung des Zusammenspiels von Tausenden von Verwaltungen, Millionen von Unternehmen und 30 Millionen freiwillig Engagierten in über 600.000 gemeinnützigen Organisationen. Dies wird vor allem über bessere Rahmenbedingungen gelingen.

Zu den Ansatzpunkten

Das synergetische Zusammenwirken zwischen den Sektoren Staat, Wirtschaft und Zivilgesellschaft, von „einfacher“ Kooperation bis hin zur echten Koproduktion gesellschaftlicher Strukturen, verlangt zumindest dreierlei Unterstützung. Es geht um

  1. qualifizierte und breit aufgestellte Anlauf-, Auskunfts- und Beratungsstellen, quasi „Häuser der Kooperation“ zwischen den Sektoren
  2. möglichst aktuelle und vollständige Informationen zu den Akteuren, ihren Themen und den trisektoralen Zusammenhängen, über ggfls. digitalisierte Plattformen und auf interaktiver Basis,
  3. eine neuartige Kultur verlässlicher Absprachen und Zusammenarbeit zwischen den jeweiligen Akteuren der nach je eigenen Regeln arbeitenden Sektoren.

Diese Ansatzpunkte sind Gegenstand der – hinsichtlich des Bedarfs und der Anforderungen – gerne unterschätzten Infrastruktur, die hier gemeinsam und trisektoral zu entwickeln ist. Alle bisherigen Erfahrungen weisen auf die Schlüsselrolle der erwähnten drei Ansatzpunkte hin. Isolierte Entwicklungen einzelner Aspekte wären dabei wenig hilfreich. Bislang wurde die Entwicklung einer tragfähigen Infrastruktur für gesellschaftliche Problemlagen weitgehend dem Zufall überlassen. Einzelne Ansätze geglückter Kooperationen, wie sie auch im BBE bereits entwickelt wurden, können darüber nicht hinwegtäuschen. Zwar gibt es häufig halbherzige, dann aber meist schnell wieder verhallende Forderungen, wie dies verbessert werden könnte. Ein ernsthafter Anlauf im Rahmen eines größeren Projektzusammenhangs wurde aber bislang noch nicht versucht.

Umsetzung in vier Schritten

Hier knüpft die Initiative des BBE an. Der Spagat zwischen bürgerschaftlichem Eigensinn und akteursübergreifender Berechenbarkeit, bundesweiter Veranlassung und regionaler Steuerung im Detail setzt viele, zum Teil gegenläufige Interessen in Bewegung. Deshalb wird eine entsprechende Schrittfolge angestrebt.

Nach Vorbereitung ab 2021 (Schritt 1) werden innerhalb der Zivilgesellschaft und zwischen den Sektoren tragfähige Lösungen für die drei Ansatzpunkte sondiert, im Diskurs auf Bundesebene, verzahnt mit der zeitlich parallelen praktischen Modellentwicklung in einigen Regionen mit unterschiedlichen Rahmenbedingungen (Schritt 2). Auf dieser Basis sollen dann integrierbare Infrastrukturbausteine in weiteren Pilotregionen eingesetzt und ggfls. weiterentwickelt werden (Schritt 3). Damit lägen die Voraussetzungen für den gesichert zu begleitenden breiten Einsatz der entwickelten Muster und Instrumente vor (Schritt 4).

Die Formate, Beteiligungen und Finanzierung solcher Schritte ergeben sich in der Schrittfolge des Projekts selbst. Diese soll deshalb unverzüglich in Gang gesetzt werden.

Weitere neuere Veröffentlichungen dazu:

  • Hans Sendler/Serge Embacher, Auf dem Weg zu neuen Synergien? Zur Kooperation von Unternehmen und gemeinnützigen Organisationen, BBE-Newsletter 18/2019 und Jahrbuch Engagementpolitik 2020 S. 78

  • Hans Sendler, Kooperationskulturen zwischen Wirtschaft und Zivilgesellschaft, BBE-Newsletter 21/2019

  • Serge Embacher, Kooperationen zwischen KMU und gemeinnützigen Organisationen, BBE-Europanachrichten 1/2020

  • Hans Sendler, Klima-Synergie für die Vielen erleichtern - integrierende Klima-Informationsplattform aufbauen, BBE-Newsletter 4/2020

  • Hans Sendler, Trisektoralität und Corona-Krise, BBE-Newsletter 8/2020

Im Übrigen wird auf die jeweils aktuellen Fassungen zum Agenda-Themenfeld Unternehmen und Engagement und etwaige Hinweise in der Rubrik »Aktuelles« der BBE-Website Bezug genommen.