Auszug aus dem »Agendapapier«

Themenfeld »Unternehmen und Engagement«

Abstimmung bei der BBE-MV
Abstimmung bei der BBE-MV

Dr. Hans Sendler

Das BBE ist ein trisektorales Netzwerk, das sich für die Belebung der auf Synergie angelegten Zusammenarbeit von Verwaltung und Politik/Wirtschaft und Zivilgesellschaft einsetzt. Leitend dafür ist die Überzeugung, dass bürgerschaftliches Engagement insgesamt konstruktiv zu einer lebenswerten Gesellschaft beitragen will und soll. Viele entsprechende Ziele sind durch Einzelne in den Sektoren nur begrenzt erreichbar. Und die als sinnvoll erkennbare Themenliste wird länger, z.B. von Nachwuchssorgen in unverzichtbaren ehrenamtlichen Funktionen und dem Fachkräftemangel in der Wirtschaft bis hin zum wertschätzenden Umgang mit Engagement und Arbeitskraft im demografischen Wandel, zur Bewältigung der Digitalisierungsprozesse, zu lebenslangem Lernen oder den Chancen der Vielfalt, aber auch angesichts der Energiewende und des Klimawandels. In der Verteilung der Rollen nach dem „Gesellschaftsvertrag“ steckt Dynamik, auf die auch die Akteure bürgerschaftlichen Engagements Einfluss haben.

Synergetische Anstrengungen sind erforderlich und haben Chancen, weil und soweit entsprechende Ziele im Interesse vieler aus mehreren Sektoren der Gesellschaft liegen. Bei qualifizierter Vorbereitung darf deshalb auch mit Unterstützung aus allen insoweit berührten Sektoren gerechnet werden.

Für das Verhältnis zwischen Unternehmen und Engagement gibt es bereits vielfältige Bestrebungen von Individuen, Verwaltungen, gewerblichen Unternehmen und gemeinnützigen Organisationen und Mittlern. Sie haben in der Vergangenheit bei einzelnen Anlässen zu Lösungen geführt, die Kooperation jedoch in der Breite nicht selbstverständlich gemacht. Vielmehr sind immer wieder Hemmnisse aufgetreten, deren Natur ernsthafte Prüfung verdient. Bisher werden die Ursachen in unterschiedlichen Interessen, Fachverständnissen, Zielen, Rechtsvorschriften, Methoden und Handlungskulturen gesucht, die je für sich grundsätzlich legitim sind. Diese Unterschiede gibt es. Das ist aber in einer pluralen Wettbewerbsgesellschaft anderswo für die Zusammenarbeit nicht hinderlich.  Deswegen spricht vieles dafür, die eigenen Erwartungen in den Blick zu nehmen.

In der Vergangenheit sind mitunter Rollenzuschreibungen mit Erwartungshaltungen an das Gegenüber verbunden worden, um daraus Forderungen abzuleiten oder Klassifizierungen und Bewertungen vorzunehmen (z.B. zu Art und Umfang eines „corporate“ Engagements von Unternehmen unter Hinweis etwa auf Corporate Social Responsibility (CSR) oder Sustainable Development Goals (SDG); oder umgekehrt zum vermeintlichen Laienstatus  der Engagement-Szene).
Jede Seite hat als Ausgangspunkt für Kooperationsverhandlungen jedoch die Definitionsmacht über den eigenen Bereich mit seinen Interessen. Einbahnstraßen führen nicht weiter. In der Regel wird man vermuten dürfen, dass ein Unternehmen seine marktbezogenen Kernaufgaben im Wettbewerb verfolgt, entlang der gesamten Wertschöpfungskette, und dass gemeinnützige Organisationen für diese Gemeinnützigkeit stehen. Niemandem kommt a priori eine Einschätzungs- und Erwartungsprärogative gegenüber anderen zu. Das folgt bereits aus dem für Vereinbarungen selbstverständlichen Konsensprinzip und erfordert auch die Bereitschaft zum gegenseitigen Respekt.
Vieles spricht deshalb dafür, auf einseitige Rollenzuschreibungen zu verzichten, die beiderseitigen Interessen, Ziele und Bedingungen jeweils entlang den zu bewältigenden Themen und Problemen zu beschreiben und auf dieser Basis adäquate Vereinbarungen zu treffen.

Es wird dafür geworben, diesen Weg zu beschreiten und dazu im BBE und mit seinen Partnern, aber auch auf der operativen Handlungsebene in den Regionen

  • klare Vorstellungen zu sinnvollen Themen und Anlässen einer Zusammenarbeit zu entwickeln
  • die Entscheidungsautonomie der Beteiligten über Inhalt und Tragweite der Kooperationsziele zu respektieren
  • die Schlüsselrolle von Netzwerken für die Realisierung zu nutzen
  • dabei auf das Ineinandergreifen von Infrastruktur und Einzelfällen zu achten, den Infrastrukturbegriff entsprechend erweitert zu praktizieren und soweit möglich pragmatisch die vorhandenen Instrumente zu vervollständigen und zu nutzen sowie schließlich
  • weitere operational erforderliche Schritte zu begleiten und zu unterstützen,  zu denen u.a. eine gemeinsame Anlaufstelle in jeder Region, die Bereitstellung bundesweit erforderlicher digitaler Informationen und personaler Beratungskompetenz mit Regionalbezug, geeignete Qualifizierungsformate, die Verabredung von Standards, Formaten und Verfahren zur Ergänzung der Infrastruktur und Hinweise für die Praxis der KMU und der gemeinnützigen Organisationen gehören.
  • Daraus ergeben sich die wichtigsten Zukunftsthemen und Aufgaben in diesem Themenfeld. Es steht an,
  • unter den im BBE vorhandenen und an diesem Themengebiet interessierten Mitgliedern, den in den verschiedenen Formaten der Zusammenarbeit im Netzwerk in den einschlägigen Themenfeldern für die Agenda Beteiligten, den Beteiligten des Länderforums, den regionalen Akteuren des Engagements, den interessierten Gremienmitgliedern sowie den hauptamtlich im BBE Verantwortlichen einen zielführenden Diskurs zu Einschätzungen, Themen und Folgeschritten für „calls for action“ ergebnisorientiert durchzuführen und sich auf zusätzlich erforderliche Handlungslinien zu verständigen
  • dabei an die sofort zur Umsetzung geeigneten Themen und dazu bereiten Verfahren (wie etwa die Ergebnisse des BMAS-geförderten INQA-Teilprojekts „Synergie Unternehmen/Zivilgesellschaft“ mit Recherchebericht, Leitfaden und Praxishilfen) anzuknüpfen und auch auf notwendige Ergänzungen der Infrastruktur auf Bundes- und Länder- und regionaler Ebene hinzuwirken.

Daraus werden sich dann auch die Bezüge zu Aktivitäten und Diskursen der Geschäftsstelle sowie weiteren Themenfeldern des BBE ergeben, die viele Aspekte betreffen können.

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