Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) bietet Sicherheit und Gesundheit für rund 1,8 Millionen Mitgliedsunternehmen aus rund 100 Branchen mit rund 37 Millionen Versicherten.
Die Mitgliedsunternehmen und Versicherten der VBG setzen sich aus unterschiedlichen Unternehmens- und Versichertenarten zusammen. Neben Beschäftigten sind bei der VBG auch Selbständige, Unternehmerinnen und Unternehmer, ehrenamtlich Tätige, Teilnehmende an Qualifizierungsmaßnahmen, Patienten und Rehabilitanden sowie Teilnehmende an Freiwilligendiensten versichert. Mitglied der VBG ist jedes Unternehmen, für das die VBG fachlich zuständig ist. Die VBG ist nicht nur für Finanzdienstleister, Verwaltungen und freie Berufe da, sondern auch für spezielle Industriezweige wie die Keramik- und Glasproduktion.
Bezug zum ehrenamtlichen Engagement
Ehrenamtliches Engagement verdient optimalen Schutz! Die VBG bietet ehrenamtlich Engagierten in ihrem Zuständigkeitsbereich gesetzlichen und freiwilligen Unfallversicherungsschutz sowie verschiedene Möglichkeiten, um sicherzustellen, dass im Falle eines Unfalls oder einer Verletzung bestens Absicherung besteht oder es gar nicht erst zu einem Unfall kommt. Im Jahr 2024 hat die VBG rund 2,3 Millionen Ehrenämter versichert.
Die VBG bietet gesetzlichen Unfallversicherungsschutz für ehrenamtliches Engagement zum Beispiel für öffentlich-rechtliche Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, das Bildungswesen, Verkehrsunternehmen oder öffentlich-rechtlichen Institutionen.
Für Fälle, die nicht schon unter den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz fallen, bietet das Gesetz die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung. Diese Möglichkeit richtet sich insbesondere an Personen, die sich in gemeinnützigen Organisationen im Zuständigkeitsbereich der VBG, wie in Sportvereinen, Gewerkschaften oder Arbeitgeberorganisationen oder in politischen Parteien, im Rahmen eines Amtes engagieren. Die Versicherung ist kostengünstig und kann entweder durch die Organisation selbst oder deren Verband beantragt werden, aber auch eigenständig durch die ehrenamtlich Tätigen.
Weitere Informationen zum Ehrenamtsversicherungsschutz der VBG
Weitere Informationen zum Unfallversicherungsschutz in Freiwilligendiensten
Leistungen des Versicherungsschutzes
Die Versicherung deckt alle Tätigkeiten ab, die im direkten Zusammenhang mit dem Ehrenamt stehen (z. B. auch die Erfüllung von Repräsentationspflichten eines Vereinsvorstandes), einschließlich der Wege von und zur ehrenamtlichen Tätigkeit.
Im Versicherungsfall hilft die VBG mit umfangreichen Versicherungsleistungen von der notfallmedizinischen Erstversorgung über individuelle Reha-Programme und Teilhabe-Leistungen bis zu finanzieller Unterstützung. Ziel der VBG ist es, dass Betroffene möglichst schnell und nachhaltig wieder ins Berufs- und Privatleben zurückkehren können.
Versicherte der VBG profitieren zudem davon, dass die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung nicht an vertraglich vereinbarte Höchstgrenzen gebunden sind. So werden z.B. Geldleistungen für verbleibende Einschränkungen nach einem Versicherungsfall ggf. zeitlich unbefristet gezahlt.
Zur Ehrenamtsversicherung informieren die VBG-Experten: www.vbg.de/ehrenamt
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