Beitrag im Newsletter Nr. 3 vom 10.2.2022

Trisektorale Infrastruktur im Lichte des Ampel-Koalitionsvertrages vom Dezember 2021

Hans Sendler

Inhalt

1. Vorbemerkung
2. Übergreifende Vorgaben
3. Instrumentenbezogene Vorgaben
3.1 Knotenpunkte
3.2 Plattformlösungen
3.3 Intermediäre Abstimmung
4. Ergebnis
Autor
Redaktion

1. Vorbemerkung

Für die Konsolidierung der trisektoralen Infrastruktur wird zurzeit das TRIS-Projekt vorbereitet. Es zielt auf den breiten Anlauf zur Erschließung möglicher Felder der strategischen Koproduktion der Sektoren Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft durch ergänzende Infrastrukturinstrumente.

Weitere Informationen zum TRIS-Projekt

Diese Instrumente sind – zusammengefasst – regionale Knotenpunkte zwischen den Sektoren, eine übergreifende Plattformlösung für Information, Beratung und Kooperation und Impulse zu Formaten der Verhandlungskultur der Sektoren untereinander über Intermediäre.

Für das Jahr 2022 ist die Vorbereitung auch dadurch vorgesehen, dass die naheliegenden Kooperationen zu den zugrundeliegenden Überlegungen gezielt verstärkt werden. Zwar wird die beträchtliche Bedeutung der entsprechenden Grundüberlegungen für die Innovationsfähigkeit und Kreativität Deutschlands noch nicht unter Erwähnung des Begriffs der trisektoralen Infrastruktur und ihrer Instrumente gesondert hervorgehoben. Jedoch haben die das TRIS-Projekt tragenden Erwägungen, Analysen, Ziele und Lösungskonzepte erfreulicherweise für eine Reihe von fachlichen und infrastrukturellen Bausteinen zumindest im Ergebnis, mittelbar und – dies ganz im Sinne des TRIS-Ansatzes – mehrfach für verschiedene Themengebiete parallel den Weg in den Vertrag gefunden.

Dies ist vor allem der Fall, wo es um die trisektorale Zusammenarbeit zur gemeinsamen Lösung von Problemen, letztlich in trisektoraler Koproduktion, auf den einzelnen für strategische Synergien in Betracht kommende Felder handelt. So finden sich zum Teil entsprechende Formulierungen in themenbezogenen politischen Grundsatzaussagen. Zum Teil treffen relevante Vorgaben bei einzelnen der vielen berührten Themen und Lösungsansätze in der Sache auch auf TRIS zu. Oder TRIS kann als ein geeignetes Instrument zur Umsetzung von erklärten Absichten angeboten werden.

Dies weist jedenfalls darauf hin, dass dieses Thema in aller Breite in der Luft liegt. Daran sollte im Weiteren unverzüglich angeknüpft werden. Die angedeutete, auch projektbezogene Bedeutung dürfte angesichts der Abstraktheit des Koalitionsvertrags der Bundesregierung bei inhaltlichen Detailprozessen noch länger erhalten bleiben. Dieses Papier orientiert sich zum besseren Verständnis an der Gedankenfolge von TRIS. Inwieweit sich angesichts dessen die Auswertung des Vertrags und der Bezug auf dieses Dokument für die beabsichtigte Verwendung empfiehlt, hängt u.a. vom Detailbedarf und der Intensität der zumeist unverzichtbaren besser integrierten Betrachtung in Zusammenhängen ab.

Da TRIS als Querschnittsprojekt

  • eine Fülle von Themen mit hohem Stellenwert für unsere Gesellschaft adressiert, die je auf ihre Weise auch im Vertrag erwähnt sind,

  • zudem alle drei Sektoren der Verwaltungen, der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft betrifft,

  • dies auf allen Handlungsebenen von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft

ist im Folgenden lediglich eine pragmatische Auswahl einschlägiger Passagen zu insoweit tragenden Aspekten des Projekts zusammengestellt. Aufgegriffen werden nicht nur Infrastrukturbedarfe im technischen Sinne. Ihnen adäquat zu entsprechen setzt immer wieder den Bezug auch zu den als Ausgangspunkte des Projekts festgelegten Themen mit ihren materiellen Zielen, dazu erforderlichen Wegen und politischen Resonanzen voraus. Deshalb werden teilweise paradigmatisch auch die Dienstleistungsthemen selbst aufgegriffen.

Die Zusammenstellung muss letztlich kursorisch bleiben. Die Details in alle Richtungen nach pragmatischem Bedarf auszuleuchten wird Aufgabe des Entwicklungsprojekts selbst mit seinem integrierten Reallabor-Ansatz insbesondere nach den Interessen der örtlich Beteiligten sein.

Hier stehen die Aussagen des Vertrags mit TRIS-Bezug im Vordergrund.

Gegenstand ist nicht die Gesamtauswertung für alle diese Gebiete oder gar sämtliche die Zivilgesellschaft berührenden Bezüge. Der Vertrag hat allerdings, bezogen auf die insoweit vollständigen Spektren potenzieller TRIS-Partner, noch einiges mehr zu bieten, das hier jedoch vernachlässigt wird. Zudem fallen einige unübersehbar prägende Eindrücke zur Wirkung der Lobbyarbeit der Zivilgesellschaft am Beispiel dieses Vertrages ins Auge, um die es ebenfalls hier nicht gehen soll.

Die Zahlen beziehen sich auf die exzerpierten Textzeilen des Koalitionsvertrages, die ggf. ergänzende Bezüge aufweisen. Klammern enthalten einige paradigmatische Verknüpfungshinweise des Verfassers.

2. Übergreifende Vorgaben

Die folgenden in den Vertrag näher eingebetteten Passagen quer durch den Themenhaushalt des Vertrages betreffen alle drei angestrebten TRIS-Instrumente, sei es in der Analyse, den Zielen oder der politischen Konzeptidee. Sie werden unter Berücksichtigung und gedanklicher Ausformung der entsprechenden TRIS-Materialien sprechend.

  • 22 öffentliche Infrastruktur modernisieren
  • 53 sozial-ökologische Marktwirtschaft neu begründen (auch 738)
  • 66 in Modernisierung muss umfassend investiert werden – privat wie öffentlich
  • 92 die Kraft unserer Republik liegt in der freiheitlichen Vielfalt, demokratischen und sozialen Zusammenhalt
  • 105 Starke Demokratie lebt von den Menschen, die sie tragen, braucht vielfältige Kultur
  • 106 Ehrenamt und demokratisches Engagement stärken den gesellschaftlichen Zu-sammenhalt. Sie verlässlich zu fördern, ist unsere Aufgabe.
  • 124 Gemeinsinn, Solidarität und Zusammenhalt neu bestimmen
  • 141 Deutschland muss handlungs- und leistungsfähig sein
  • 141 Staat muss vorausschauend für seine Bürgerinnen und Bürger arbeiten
  • 143 Staat, der Kooperation mit Wirtschaft und Zivilgesellschaft sucht
  • 147 für die vor uns liegenden Aufgaben Tempo beim Infrastrukturausbau
  • 150 Bürgerinnen und Bürger beteiligen
  • 150 Planungen schneller und effektiver
  • 169 Neue Kultur der Zusammenarbeit etablieren, die auch aus der Kraft der Zivilge-sellschaft heraus gespeist wird
  • 175 Silodenken überwinden
  • 211 Entscheidungsfindung verbessern, neue Formen des Bürgerdialogs
  • 214 gleichberechtigte Teilhabe
  • 220 Transparenz, Partizipation und Zusammenarbeit
  • 253 engere, zielgenauere und verbindliche Kooperation Bund, Länder, Kommunen
  • 534 neue technologische, digitale, soziale und nachhaltige Innovationskraft entfa-chen
  • 548 Innovationspotenzial heben, Ressourcen effektiv bündeln und einsetzen
  • 574 mehr Innovationen stärken den Wirtschaftsstandort Deutschland ebenso wie die gesellschaftliche Entwicklung
  • 575 Stärke unserer Innovationskraft liegt in den Regionen, denn viele neue Ideen entstehen vor Ort
  • 585 zeitlich und räumlich begrenzte Experimentierräume ermöglichen, in denen in-novative Technologien, Dienstleistungen oder Geschäftsmodelle unter realen Bedin-gungen erprobt werden
  • 744 regionale Transformationscluster fördern, strukturschwache Region unterstüt-zen (Klimaschutz, der auch Teil der TRIS-Perspektiven ist)
  • 787 gemeinsam mit Sozialpartnern und lokalen Akteuren bauen wir regionale Trans-formations- und Qualifizierungscluster auf
  • 838 zukunftsorientierte Rahmenbedingungen für einen wettbewerbsfähigen Mittel-stand, ein starkes Handwerk und freie Berufe
  • 845 zur Fachkräftesicherung Duales System der beruflichen Ausbildung stärken, Übergang von Schule in berufliche Bildung verbessern (u.a. Teil der lokalen Bildungs-landschaften inkl. Zivilgesellschaft)
  • 1005 zur Fachkräftesicherung neuen Schub für berufliche Aus-, Fort- und Weiterbil-dung oder Neuorientierung auch in der Mitte des Erwerbslebens (Teil lokaler Bil-dungslandschaften)
  • 1009 mehr Arbeitskräfteeinwanderung (gesellschaftliche Integration trisektoral)
  • 917 nationale Strategie für Sozialunternehmen, um gemeinwohlorientierte Unter-nehmen und soziale Innovationen stärker zu unterstützen (ein erforderlicher Bau-stein: trisektorale Infrastruktur)
  • 931 Innovationsförderung des Bundes für soziale und ökologische Innovationen öff-nen
  • 1108 Mittel für die Gemeinschaftsaufgabe regionale Wirtschaftsentwicklung für In-novationsförderung, Digitalisierung, betriebliche Produktivitätsziele, Nachhaltigkeit aufstocken
  • 3925 DSEE in ihrem Förderauftrag stärken.
  • 1785 Auf dem Weg zur Klimaneutralität müssen alle Sektoren ihren Beitrag zum Er-reichen der Klimaziele leisten (angesichts des BBE/Mercator-Klimaprojekts und der Trisektoralität auch ein TRIS-Thema)
  • 2090-2098 im Dialog mit Wirtschaft, Gewerkschaften und Verbänden Allianz für Transformation schmieden (warum ohne Zivilgesellschaft Nagelprobe für Mercator-Klimaprojekt des BBE mit Schnittstelle in TRIS-Projekt)
  • 2145 setzen uns für einen Sozialstaat ein der Bürger dabei unterstützt, neue Chancen im Leben zu ergreifen (Zivilgesellschaft über TRIS einbeziehen)
  • 2167 zur Stärkung berufsbildender Schulen legen wir mit den Ländern, Kommunen und relevanten Akteuren einen Pakt auf (Teil der Bildungslandschaften mit Ambitio-nen Zivilgesellschaft, Schnittstelle in TRIS-Projekt)
  • 2172 ausbildungsbegleitende Hilfen (Mentor‘innen, Pat’innen, Service-Learning, sonstige Formate non-formaler und informeller Bildung in kommunalen Bildungs-landschaften)
  • 2185 gezielte nationale Weiterbildungsstrategie
  • 2191 Unterstützung des persönlich motivierten lebensbegleitenden Lernens
  • 2193 gleiche Stufe Deutschen Qualifikationsrahmens
  • 2197 mit Lebenschancen-BAföG neues Instrument selbstbestimmte Weiterbildung auch jenseits berufs- und abschlussbezogener Qualifikation für alle
  • 2208 für Unterstützung Weiterbildung Vernetzung BA mit den regionalen Akteuren und einheitliche Anlaufstellen
  • 2210 Aufbau Weiterbildungsagenturen, Weiterentwicklung der Nationalen Online Weiterbildungsplattform und Bildungsplattform
  • 2221 für Menschen in Arbeitslosigkeit und Grundsicherung eigenständige Förderung der Grundkompetenzen
  • 2230 flexiblere Arbeitsplatzgestaltung, flexible Arbeitszeitmodelle ermöglichen (Teil des Synergieprojekts mit Blick auf Vereinbarkeit Beruf und Engagement)
  • 2489 für Bürgergeld Stärken und Entwicklungsbedarfe durch Kompetenzfeststel-lungsverfahren ermitteln, mit dem auch Softskills zertifizierbar werden (bisherige Kompetenzbilanzierung)
  • 2521 Kinder und Jugendliche gelingenden Bildungs- und Ausbildungsverlauf, ge-meinsame Anlaufstellen schaffen
  • 3136 für Bildung und Chancen für alle wird engere und zielgenauere Kooperation al-ler Ebenen Kooperationsgebot angestrebt, dafür örtliche Umsetzungskraft zu neuer Stärke vereinen und neue Kultur der Bildungszusammenarbeit begründen; dazu Bil-dungsgipfel einzuberufen, auf dem sich Bund, Länder, Kommunen und Zivilgesell-schaft (Wirtschaft hier nicht erwähnt) über neue Formen der Zusammenarbeit und gemeinsame ambitionierte Bildungsziele verständigen; Arbeitsgruppe Bund /Länder/ Kommunen (nicht Wirtschaft und Zivilgesellschaft), die die Zusammenarbeit struktu-riert und verbessert und das Erreichen der Ziele sichert.
  • 3168 Im Rahmen der Ganztagsbetreuung von Kindern und Jugendlichen: wir unter-stützen zivilgesellschaftliches Bildungsengagement und Einbindung außerschulischer Akteure
  • 3181 Wir stellen (für »Startchancen-Programm«) allgemein- und berufsbildenden Schule ein Chancenbudget zur freien Verfügung, um Schule, Unterricht und Lernan-gebote weiterzuentwickeln und außerschulische Kooperationen zu fördern.
  • 3244 Die Anerkennung informell non-formal erworbener Kompetenzen werden wir vereinfachen und beschleunigen; stärkerer Fokus auf allgemeiner Weiterbildung in der Nationalen Weiterbildungsstrategie
  • 3249 politische Bildung und Demokratiebildung entlang der Bildungskette stärken
  • 3418 Erfahrungen und Kompetenzen älterer Menschen für unsere Gesellschaft un-verzichtbar; seniorengerechte Ansätze fördern; u.a. für Partizipation, Engagement, Bildungs- und Begegnungsangebote, Überwindung von Einsamkeit (insoweit bisek-toral)
  • (845,1005, 2167, 2172-2221, 2489, 2521, 3136, 3168, 3181, 3244, 3249, 3418, 4686 betr. Bildungslandschaft mit Zivilgesellschaft und deren Beiträgen, Schnittstelle TRIS-Projekt auf mehreren Ebenen)
  • 3918 beabsichtigte Erarbeitung einer neuen nationalen Engagementstrategie (dort sollte ausdrücklich auch das TRIS-Projekt verankert werden)
  • 3929 zur Stärkung Zivilgesellschaft Demokratiefördergesetz auch für Beratungs-, Prä-ventions- und Ausstiegsarbeit
  • 4278 Unser Ziel sind leistungsfähige Kommunen mit einem hohen Maß an Entschei-dungsfreiheit vor Ort, eine verlässliche öffentliche Daseinsvorsorge, eine starke Wirt-schaft und eine engagierte Zivilgesellschaft
  • 4286 Wir werden die Mittel dorthin fließen lassen, wo der Nachholbedarf am größ-ten ist. Mit Bundesförderung leisten wir einen möglichst großen Beitrag zu Klima-schutz, Ertüchtigung der Infrastruktur sowie Barrierefreiheit vor Ort
  • 4296 wollen die Möglichkeiten der Infrastrukturförderung in der GRW (für Investiti-onsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft für die Wettbewerbs- und Anpassungsfä-higkeit der Wirtschaft) und GAK (auch Agrarstruktur) erweitern
  • 4296 prüfen neuen Fördertatbestand »Regionale Daseinsvorsorge« innerhalb der GRW
  • 4305 werden Bürgerbeteiligung in Verantwortung der kommunalen Selbstverwal-tung unterstützen, z.B. bei regionalen Entwicklungskonzepten, Regionalmanage-ments und Regionalbudgets
  • 4360 Konzept von Reallaboren
  • 4683 Rasche Integration für alle Menschen, die nach Deutschland kommen, schulna-he Angebote kurz nach ihrer Ankunft (Kommunale Bildungslandschaften?)
  • 4692 zur Integration wollen wir insbesondere rechtskreisübergreifende, vernetzte Kooperation in der kommunalen Integrationsarbeit stärken und weiterentwickeln
  • 5349 wollen 2020er Jahre zu einem Jahrzehnt der Zukunftsinvestitionen machen, insbesondere in Klimaschutz, Digitalisierung, Bildung, Infrastruktur
  • 5393 KfW soll stärker als Innovationsagentur wirken

3. Instrumentenbezogene Vorgaben

3.1 Knotenpunkte

  • 575 Stärke unserer Innovationskraft liegt in den Regionen, denn viele neue Ideen entstehen vor Ort
  • 2208 um alle an Weiterbildung Interessierten und Betriebe zu unterstützen, schaffen wir eine Vernetzung der BA mit den regionalen Akteuren und einheitliche Anlaufstel-len
  • 2521 für besondere Unterstützung Anlaufstellen schaffen
  • 4347 unterstützen Initiativen von Orten im ländlichen Raum, die Angebote z.B. Bil-dung bündeln – Dienstleistungszentren, Gemeinschaftshäuser
  • 4351 wollen Metropolregionen und ländliche Regionen strategisch zum gegenseiti-gen Vorteil miteinander verknüpfen
  • 4358 werden vom Kohleausstieg betroffene Regionen unterstützen industrielle Wertschöpfung vor Ort erhalten und Innovationen ermöglichen

3.2 Plattformlösungen

  • 387 fördern digitale Innovationen sowie unternehmerische und gesellschaftliche Ini-tiative, offene Standards und Diversität
  • 397 Lösungen durch Automation
  • 408 Entwicklungsaufträge in der Regel als Open Source beauftragt, entsprechende Software grundsätzlich öffentlich gemacht
  • 417 Open Access zu fairen Bedingungen, wo nötig regulatorisch
  • 429 Barrierefreiheit, Netzneutralität
  • 439 digitale Souveränität, auch durch das Recht zur Interoperabilität und Portabili-tät, offene Standards, Open Source
  • 451 Potenziale von Daten für alle heben, Aufbau von Dateninfrastrukturen unter-stützen, gemeinsam mit Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft auf den Weg bringen, besseren Zugang zu Daten um Start-ups und KMU neue innovative Ge-schäftsmodelle und soziale Innovationen in der Digitalisierung zu ermöglichen
  • 476 Zugang zu Daten sehr großer Plattformen für Forschungszwecke
  • 612 ungenutztes Potenzial, das in zahlreichen Forschungsdaten liegt, effektiver für innovative Ideen nutzen
  • 698 mit Citizen Science und Bürgerwissenschaften Perspektiven aus der Zivilgesell-schaft stärker in die Forschung einbeziehen
  • 462 fördern Anonymisierungstechniken
  • 482 Anonyme und pseudonyme Nutzung wahren
  • 4174 faire Regulierung von Medien-Plattformen und Intermediäre begleiten, um kommunikative Chancengleichheit festzustellen

3.3 Intermediäre Abstimmung

  • 2167 Zur Stärkung der Modernisierung berufsbildender Schulen legen wir mit Län-dern, Kommunen und relevanten Akteuren einen Pakt auf (Teil der lokalen Bildungs-landschaften).
  • 2208 Um alle an Weiterbildung Interessierten und Betriebe zu unterstützen, schaffen wir eine Vernetzung der BA mit den regionalen Akteuren und örtlichen Anlaufstellen

4. Ergebnis

Die Hinweise unter Ziff. 2 und 3 bestätigen auf ihre Weise die Beweggründe für das TRIS-Projekt. Sie belegen dessen Bedarf mit praktischen Beispielen. Sie können aktuell die Stoffsammlung für die im Projekt zu entwickelnden Funktions- und Anforderungsbeschreibungen bereichern. Sie haben auch das Zeug, als Ausweis wachsenden Politikbewusstseins die beabsichtigte neue Nationale Engagementstrategie in diese Richtung zu befruchten.


Beitrag im Newsletter Nr. 3 vom 10.2.2022
Für den Inhalt sind die Autor*innen des jeweiligen Beitrags verantwortlich.

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Autor

Dr. Hans Sendler ist Themenpate Unternehmen und Engagement beim BBE und Leiter der Konzeptagentur EUSENDOR.

Kontakt: h.sendler@eusendor.com


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