Gremien des BBE

Struktur des Netzwerks

Das Netzwerk besteht aus drei Gremien: der Mitgliederversammlung, dem Koordinierungsausschuss und dem Sprecher*innenrat. Weitere Gremien können auf Beschluss der Mitgliederversammlung eingerichtet werden.

Zusammensetzung und Wahl

Die Mitgliederversammlung (MV) ist das Kernstück des Bundesnetzwerkes Bürgerschaftliches Engagement und bestimmt die Richtung des Netzwerks.

Im Koordinierungsausschuss (KOA) werden politische Strategien und Konzepte der Netzwerkarbeit entwickelt. Das Gremium besteht aus gewählten, berufenen, gesetzten und kooperierenden Mitgliedern. Die gewählten Mitglieder werden auf der MV gewählt, berufenen Mitglieder entsenden die BBE-Arbeitsgruppen. Die gesetzten Mitglieder des KOA werden von Organisationen entsandt, die in den Statuten des BBE festgelegt sind. Hierzu gehören die engagementfördernden Infrastruktureinrichtungen, Selbsthilfekontaktstellen, Freiwilligenagenturen/-zentren und Seniorenbüros, die Bundesländer, oder der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB).

Der Sprecher* innenrat vertritt das Netzwerk nach außen, er ist das Sprachrohr des Netzwerks. Der Rat hat fünf Mitglieder, sie werden aus Mitgliedern des KOA gewählt und sollen sich in Vertreter der drei gesellschaftlichen Sektoren im BBE aufteilen.


 

Die Mitgliederversammlung

Alle Mitglieder des BBE sind jährlich zur Mitgliederversammlung eingeladen. Hier informieren sie sich über Neumitglieder, Arbeitsschwerpunkte und den Haushalt des Netzwerks. Die Mitglieder sind gemäß der Statuten des BBE ausdrücklich berechtigt und aufgefordert, an der Willensbildung im Netzwerk durch Ausübung des Antrags- und Diskussionsrechts mitzuwirken.


 

Der Koordinierungsausschuss

Maximal 40 Personen gehören dem Koordinierungsausschuss (KOA) an. Das Gremium trifft sich mindestens zweimal im Jahr, berät über Strategien und Konzepte der Netzwerkarbeit, verabschiedet Positionspapiere und Stellungnahmen und bereitet die Mitgliederversammlungen des Netzwerks vor. Fachlich-inhaltlich wird der KOA für seine Entscheidungsfindung von der Agendakonferenz beraten.


 

Sprecher*innenrat des BBE – Sprachrohr des Netzwerkes

Der Sprecher* innenrat wird aus den Mitgliedern des Koordinierungsausschusses für jeweils drei Jahre gewählt und vertritt das Bundesnetzwerk nach außen. Er trägt darüber hinaus die Verantwortung für den Haushalt und hat die Fachaufsicht über die Geschäftsstelle des BBE.

Der Sprecher*innenrat des Bundesnetzwerkes hat fünf Mitglieder. Neben der bzw. dem Vorsitzenden werden vier Mitglieder durch den Koordinierungsausschuss aus seinem Kreis gewählt. Insgesamt kommen drei Vertreter oder Vertreterinnen aus dem Bereich Bürgergesellschaft/ Dritter Sektor und jeweils ein*e Vertreter*in aus den Bereichen Bund/ Länder/ Kommunen sowie Arbeitswelt/Wirtschaft.

Gruppenbild bei der Klausurtagung des BBE-Sprecher*innenrates im Juni 2022
Gruppenbild bei der Klausurtagung des BBE-Sprecher*innenrates im Juni 2022

Der Sprecher* innenrat vertritt das Netzwerk nach außen. Vertretungsberechtigt sind jeweils zwei Mitglieder des Sprecher* innenrates gemeinsam. Das Gremium ist an die Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Koordinierungsausschusses gebunden. Die Meinungsbildung in den Arbeits- und Ad-hoc-Gruppen soll in seine Vertretungsarbeit einfließen.

Auf der jährlichen Mitgliederversammlung berichtet der Sprecher* innenrat über die Arbeit des Bundesnetzwerkes und legt darüber Rechenschaft ab. Er legt der Mitgliederversammlung einen jährlichen Geschäftsbericht und einen Haushaltsplan des Netzwerks vor. Er berichtet dem Koordinierungsausschuss regelmäßig über seine Arbeit. Der Sprecher* innenrat trägt die Verantwortung für den Haushalt und die Rechnungslegung des Netzwerks gegenüber der Mitgliederversammlung. Er benennt dafür aus seinen Reihen einen Schatzmeister bzw. eine Schatzmeisterin.