Vor allem hinsichtlich rechtlicher Fragen (z. B. Gemeinnützigkeitsrecht), verfahrenstechnischer Themen (z.B. Entbürokratisierung im Zuwendungsverfahren) sowie zu politisch-strategischen Fragen (z. B. Koalitionsvertrag) ist die Gestaltung förderlicher Bedingungen für bürgerschaftliches Engagement voranzutreiben. Fragen der Rahmenbedingungen von Engagementförderung finden als Querschnittsthemen Eingang und werden in verschiedenen Kontexten eingebracht.
Entwurf einer zukünftigen Agenda [1]
Mit Blick auf den Koalitionsvertrag wird es auch in den Jahren 2019 bis 2021 wichtig sein, die Bedeutung bürgerschaftlichen Engagements nicht nur als „helfende Ergänzung“, sondern als eigenständiger demokratiestiftender Part zu unterstreichen, der wichtig und notwendig ist, um Lücken in den verschiedenen Politikfeldern aufzuzeigen und neue Ideen und Wege beschreiten zu können. Deutlich zu machen ist auch, dass durch die Vernetzung und das Zusammenspiel von Zivilgesellschaft, Staat und Wirtschaft gesellschaftliche Fragen gemeinsam nachhaltig zu lösen sind.
Deshalb wird es prioritär sein, den Begriff „Bürgerschaftliches Engagement“ zu schärfen. Damit soll auch einer Instrumentalisierung des unentgeltlichen Engagements, vor allem im Bereich haushaltsnaher Dienstleistungen, und damit einer Umgehung von Mindestlohn entgegengewirkt werden.
Die wichtigsten Zukunftsthemen und Aufgaben der Themenpat*innen für die BBE-Agenda 2019-2021
Weiterbearbeitung der folgenden Themen aus der aktuellen BBE-Legislatur:
- Intensivierung des Kontakts zum Deutschen Städtetag
- Weiterverfolgen von Themen aus der früheren AG „Rahmenbedingungen“ (z.B. Engagementverträglichkeitsprüfung, Weiterentwicklung Freistellungsregelungen, Befreiung v. GEMA-Gebühren)
- Legaldefinition sowie Begriffsdefinitionen – leicht verständlich und transparent
- Nachhaltige Förderung einer zivilgesellschaftlichen Strukturpolitik
- Entbürokratisierung im Zuwendungsrecht und -verfahren
- Bürgerhaushalt und Bürgerbeteiligung
- Weitere Fragen der Mitgliedsorganisationen u. Aspekte der Koalitionsvereinbarung
Außerdem:
- Die institutionelle Stärkung des Zusammenhangs von Engagement- und Demokratieförderung inkl. der Auseinandersetzung mit unzivilem Engagement (dazu einen Hauptausschuss im Deutschen Bundestag) wie bereits von den Gremien des BBE gefordert
- Bundeskompetenzen bei der Engagement- und Demokratieförderung und deren Ausbau zu Strukturförderprogrammen
- Stärkung des Austauschs des BBE mit Ländern und Landesnetzwerken der Engagement- und Partizipationsförderung (Geschäftsführung und Arbeitsfeld Netzwerkbetreuung und -entwicklung)
- Enquete-Kommission zur Demokratie- und Engagementpolitik im Deutschen Bundestag
- Beratende Begleitung v. Gesetzesvorhaben im Feld der Engagement- und Partizipationsförderung
- Kritische Auseinandersetzung mit einer Instrumentalisierung von BE im Dienstleistungssektor (z.B. „Umgehung“ des Mindestlohns) und Diskurs mit den Gewerkschaften
- Zuwendungs- und Gemeinnützigkeitsrecht (u.a. allgemein verständliche Information dazu)
- Wie kann eine strategische Förderung bürgerschaftlichen Engagements gelingen? Beratung bei der Entwicklung von Engagementstrategien in Bund, Ländern und Kommunen
- Neue Engagementformen, z. B. Politisches Engagement außerhalb von Parteien, Spontanengagement, kurzfristiges bzw. digitales Engagement: Wie passt dies zum bestehenden Verständnis von BE? Was ist dafür hilfreich? (Herausforderung für Netzwerke, die organisierte Zivilgesellschaft und informelles Engagement verbinden können!)
- Engagementstiftung auf Bundesebene
- Gemeinnützigkeitsrecht und weitere rechtl. Rahmenbedingungen für die Arbeit in Vereinen: Transparenz, Erarbeitung von Informationsquellen. Unterstützung von Diskursen zu „kreativer Bürokratie“, Mitwirkung an der „Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung“ (AWV)
Bezüge zu Aktivitäten und Diskursen der Geschäftsstelle sowie weiteren Themenfeldern
Vielfältige fachliche Bezüge und Schnittstellen bestehen zu allen BBE-Themenfeldern. Hier gilt es, unter anderem rechtsbasiert, Expertise einzubringen und einen Austausch zu befördern.
- Gespräche des BBE-Sprecher*inennrats und der Geschäftsführung mit Mitgliedern des Unterausschusses „Bürgerschaftliches Engagement“, Fraktionen, Parteien, Ministerien des Bundes, der Länder und Vertretungen europäischer Institutionen: Kommunikation politischer Handlungsbedarfe -> Abstimmung in BBE-Gremien
- Enge Kooperation mit dem „Bündnis für Gemeinnützigkeit - BfG“ hinsichtlich aktueller Rechtsexpertise zu Engagement und Partizipation: Das BBE sollte hier auf mehr Synergien abzielen.
- Debatte um nachhaltige Förderung der Infrastrukturen bürgerschaftlichen Engagements sowie zu Infrastruktureinrichtungen, z.B. Engagementförderung, Kooperation und Infrastruktur als Thema des BBE-Länderforums (Arbeitsbereich BBE-Netzwerkentwicklung) sowie als Thema der BBE-Fachwerkstätten: u.a. Arbeitsbereich „Demokratiestärkung im ländlichen Raum
- Kooperationsfähigkeit der öffentlichen Verwaltungen insbesondere auf kommunaler Ebene stärken: Verbindung mit Themenfeld Unternehmen und Engagement; Projekt ländlicher Raum…
- Debatten des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der Förderung von Engagement und Partizipation sowie Verschränkung der Inhalte: Themenfeld Engagement und Partizipation
- Strategische und nachhaltig prägende Förderung von bürgerschaftlichem Engagement im lokalen Raum: AG Bürgerschaftliches Engagement und Kommune
- Digitalisierung von Engagement, Digitalisierung als unterstützendes Instrument: Positionierung
- Möglichkeiten zur Partizipation von Kindern und Jugendlichen sowie zur Bürgerbeteiligung
- Geschlechtsspezifische Zugänge zu bürgerschaftlichem Engagement, Öffnung von Engagementformen, zielgruppen- und lebenslagenorientierter Zugang: Themenfeld Gendergerechtigkeit