Beitrag im Newsletter Nr. 7 vom 1.4.2021

Gelebte Haltung

Ilse Aigner

Das Sondervotum von CDU/CSU in der Enquete-Kommission »Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements« und die Zivilgesellschaft heute im Freistaat Bayern

Inhalt

1. Die Pandemie als Aufklärer
2. Bürger und Staat – ein auszutarierendes Spannungsverhältnis
3. Zwanzig Jahre danach: veränderte Lebenswirklichkeit
4. Der Freistaat Bayern – stolzes Land des Ehrenamts
5. Direkte Demokratie – ein Plus im Freistaat
6. Das Abseitige: negatives Engagement
7. Bürgerschaftliches Engagement – eine Ermutigung
Autorin
Redaktion

Die 2020er-Jahre beginnen mit einer jähen Zäsur. Die Corona-Pandemie hält die Welt in Atem, fordert Millionen Todesopfer und richtet gigantische wirtschaftliche Schäden an. Der Staat springt ein und rettet mit zuvor niemals für möglich gehaltenen Milliardenpaketen Unternehmen vor der Pleite. Die Menschen dagegen sind zur Kontaktvermeidung aufgerufen, um Gesundheit und Leben zu schützen. Das Virus lebt von der Begegnung, wie es der Einsatz für das Miteinander tut. Und so folgt in den vielen Fällen auch der Rückzug aus dem sozialen Engagement. Selbst wenn digitale Kommunikation mühsam gesponnene Fäden nicht abreißen lässt, die verbindende Arbeit vor Ort ruht vielerorts: die Arbeit von Angesicht zu Angesicht, von Hand zu Hand. 2020 und 2021 sind Ausnahmejahre. Vielen kommt es so vor und es entspricht auch meinem politischen Verständnis: Es ist der Eintritt in eine verkehrte Welt.

1. Die Pandemie als Aufklärer

Trotz der Trauer, trotz des Leids: Die Pandemie, diese Krise über einen beschwerlich langen Zeitraum hinweg, hat vielen die Augen geöffnet. Sie fungiert insofern als Aufklärer für unser Selbstverständnis, im Hinblick auf uns selbst und im Hinblick auf den Staat, den wir wollen. Wir alle, denen das Gegenüber fehlt, der Austausch, die Nähe und Zuwendung, sehnen uns nach dem Erleben in der Gemeinschaft. Dazu zählen Familie und Freunde, aber auch die Vereins- oder Verbandsmitglieder – ein Kreis Gleichgesinnter. Man sehnt sich nach der Freiheit, endlich wieder zusammen an einem Strang ziehen zu können: bildlich, aber nicht virtuell. Und natürlich legen auch wir, die wir als Berufspolitikerinnen und Berufspolitiker die Milliardenausgaben für das Durchhalten in der Pandemie beschließen, die Stirn in Falten: Der Staat ist durch die Krise hochverschuldet und zudem weit vorgedrungen in Bereiche, die ansonsten aus guten Gründen unternehmerischer und bürgerschaftlicher Selbstverantwortung unterliegen.

Es war angesichts staatlich angeordneter Lockdowns unvermeidlich, gleichwohl sind Bauchschmerzen mit dieser Form des staatlichen Wirtschaftens verbunden. Ja, der Staat muss Retter in der Not sein, wenn es um die Wurzeln unseres Gemeinwesens geht und der Einzelne es aus eigener Kraft nicht schaffen kann. Aber wir sind gut beraten, in der Phase der Konsolidierung wieder stärker auf die Verantwortung der Bürgerinnen und Bürger zu vertrauen. Denn aus der Bürgerschaft kommen die Impulse, kommen Initiativen und Umsetzung. Staatliches Handeln in der Pandemie: Ein Fingerzeig für die Zukunft ist es hoffentlich – in unser aller Sinne – nicht!

2. Bürger und Staat – ein auszutarierendes Spannungsverhältnis

Die Einsetzung der Enquete-Kommission »Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements« war 1999 eine gute Entscheidung: Der Deutsche Bundestag hat damals mit viel Sachverstand einen Bereich unserer Gesellschaft ausgeleuchtet, der letztlich ganz wesentlich unser Gemeinwesen trägt und in Anbetracht seiner zentralen Funktion zu wenig im Licht stand. Klassisches Ehrenamt, aber auch gemeinnütziger Einsatz ohne Amt, kurzfristig ungebundenes Engagement und bestimmte Formen der Selbsthilfe wurden dadurch deutlicher sichtbar. Ihre Schlüsselstellung wurde herausgearbeitet: Ohne den freiwilligen und uneigennützigen Einsatz der Bürgerinnen und Bürger für soziale, kulturelle oder sportliche Zwecke gäbe es kein tragfähiges Gemeinwesen. Ohne den freiwilligen und uneigennützigen Einsatz im Katastrophenschutz, im Rettungswesen, in den Gewerkschaften oder in kommunalen Gremien fehlten nicht nur helfende Hände oder starke Interessenvertreterinnen und -vertreter. Werte wie Solidarität, aber auch Subsidiarität könnten kaum überzeugend gelebt werden. Und bliebe es lediglich bei der Verordnung dieser Werte durch den Staat, müssten sie abstrakt und hohl bleiben.

Diese feste Überzeugung war damals die Grundlage für das Sondervotum von CDU und CSU im Abschlussbericht der Enquete-Kommission. Wir befürchteten eine schleichende staatliche Bürokratisierung des bürgerschaftlichen Engagements. Dabei ist das hervorstechende Merkmal bürgerschaftlichen Engagements genau die Initiative aus der Bürgerschaft selbst – und nicht die Initiierung durch den Staat. Bürgerinnen und Bürger wollen nicht gelenkt werden, sie wollen unterstützt werden bei dem, was ihnen wichtig ist – und nicht bei dem, was andere für wichtig halten. Das Konzept des »aktivierenden Staats« drohte hier, so unsere Ansicht, in die Irre zu führen.

Zudem beschäftigte uns die Sorge, ob mit zunehmender staatlicher Initiative und Beteiligung nicht grundsätzlich ein falsches Signal gesendet würde: Denn damit würde die Anspruchshaltung gegenüber dem Staat wachsen – gegenüber einem Staat, der ohnehin über Jahrzehnte hinweg mit gewachsenen sozialen Leistungsversprechen an den Rand seiner eigenen Handlungsfähigkeit geraten war.

Persönlich bin ich eine Anhängerin des Diktums des früheren Staats- und Verwaltungsrechtlers Ernst-Wolfgang Böckenförde: »Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann.« Mit anderen Worten: Der Staat leitet seine Legitimität nicht mehr von Gott ab. Und die freiheitliche Ordnung kann der Staat selbst auch nicht erzwingen. Es braucht Gemeinsinn – und dieser muss als Haltung oder Kultur von unten wachsen. Eine Demokratie ohne Demokratinnen und Demokraten kann es nicht geben. Das hat uns die deutsche Geschichte bitter gelehrt.

Ein Staat, der gezielt seine Aufgabenbereiche ausdehnt, nimmt Bürgerinnen und Bürgern die Freiheit, selbst zu handeln und selbst zu entscheiden. Zentralismus hemmt Engagement und ist zu weit weg von den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger. Wir dagegen haben damals Wert darauf gelegt, die Eigenverantwortung zu stärken und gerade den kleineren Einheiten Vorrang zu geben. Es war ein Plädoyer für den Föderalismus, der sich durch Vielfalt in Einheit auszeichnet, und für die Subsidiarität, die einen starken Staat in den Kernbereichen staatlicher Hoheit gewährleistet, aber darüber hinaus Freiheit zur Entfaltung lässt und Hilfe zur Selbsthilfe anbietet. Die Grundhaltung war klar: Wir trauen den Bürgerinnen und Bürgern etwas zu. Deshalb brauchen sie Gestaltungsräume jenseits von Staat und Markt. Der Staat sollte diese nicht definieren und nicht regulieren, sondern sie ermöglichen.

3. Zwanzig Jahre danach: veränderte Lebenswirklichkeit

Was wir zu Anfang des 21. Jahrhunderts im Hinblick auf die sich verändernde Arbeits- und Lebenswelt antizipierten, ist tatsächlich eingetroffen: Die Megatrends von Globalisierung und Digitalisierung haben unseren Lebensrhythmus verändert – der Informationsfluss hat sich enorm beschleunigt, die Mobilität hat zugenommen, die Grenzen zwischen Beruflichem und Privatem verschwimmen, auch Selbstverwirklichung hat stärker an Bedeutung gewonnen. Autoritäten aus Kirche oder Schule haben schon seit Längerem an Bedeutung verloren. Dazu kommt eine wirtschaftliche Erfolgsgeschichte, die die Menschen in unserem Land in der Ära unter Bundeskanzlerin Angela Merkel selbst gestaltet haben: Die Arbeitslosigkeit ist gesunken, Wirtschaft und Wohlstand sind gewachsen. Angebote der Unterhaltung und Beschäftigung sind überall und mehr denn je präsent.

Zunehmender Individualismus – das Drehen um sich selbst – wirkt desintegrativ, könnte man meinen. Aber das bildet nach meiner Wahrnehmung nicht die Realität ab. Wir Menschen sind nach wie vor auf der Suche nach Erfüllung. Heimat ist nicht mehr abschätzig konnotiert, Heimat hat ein Comeback erlebt. Kommunale Identität ist ein wichtiger Grund für soziales Engagement vor Ort. Damit verbunden ist ein Lebensgefühl, zu dem Familie, Freunde und Mitstreiter unmittelbar dazuzählen. Auch hier entwickelt sich die Persönlichkeit. Auch hier entfaltet sich der Charakter. Daneben finden sich neue Gemeinschaften und gemeinschaftliches Engagement. Das ist Motivation genug. Kein Megatrend kann das langfristig zurückdrängen. Unsere Doppelnatur zeichnet sich aus durch das Individuelle genauso wie durch das Soziale in unserem Wesen. Nur wenn wir beides ausfüllen können, sind Erfüllung und Glück erreichbar.

So sehe ich eine Gleichzeitigkeit zwischen langfristiger Engagementbereitschaft und kurzfristigen themen- oder projektspezifischen Formen des Engagements. Letzteres hat sicher zugenommen. Verdrängen aber konnte es das klassische Verbands- und Vereinsleben nicht. Im Sinne des Gemeinwohls ist das zu begrüßen. Denn es braucht zivilgesellschaftliches Engagement nicht nur befristet und im Projekt dem Zeitgeist entsprechend, sondern dauerhaft tragend für die Stabilität unseres Gemeinwesens: im Verein, in der Kirche, in einer Partei. Egal, wo sich jemand für das Gemeinwohl einbringt, hat er Lob und Anerkennung verdient und nimmt eine Vorbildrolle für andere ein. Diesen Geist muss jegliche Ehrenamts- und Engagementpolitik atmen, sodass eine Kultur des Mitmachens entstehen und Bestand haben kann.

4. Der Freistaat Bayern – stolzes Land des Ehrenamts

Der Freistaat Bayern ist entschlossener Verfechter einer Kultur des Mitmachens. Seit 2014 hat die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements Verfassungsrang. Tatsächlich engagieren sich 5,2 Millionen Menschen und damit nahezu jeder Zweite im Alter über 14 Jahren ehrenamtlich in einem breiten Spektrum von Einrichtungen. Vereine sind hier nach wie vor und mit Abstand die wichtigste Organisationsform für Ehrenamtliche. Der Sport bietet viele attraktive Möglichkeiten. Seit der Jahrtausendwende sind vor allem die Tafeln und die Hospizbewegung merklich hinzugekommen. Der ehrenamtliche Einsatz ist ein großartiges Bekenntnis zur bayerischen Heimat und prägt die hohe Lebensqualität im Freistaat. Die dahinterstehende Haltung zeugt von Eigeninitiative: Die Aktiven fragen nicht, was die Gesellschaft für sie tun kann, sondern sie tun etwas für diese Gesellschaft und ihren Zusammenhalt. Herzblut und Empathie kommen vielerorts mit Fachkompetenz zusammen. Aber auch umgekehrt gilt: Ehrenamt entbindet nicht den Staat aus seiner Verantwortung. Das Ehrenamt darf nicht Ausfallbürge für staatliches Nichthandeln werden.

Tatsächlich sind strukturelle Veränderungen im bürgerschaftlichen Engagement der Bayerinnen und Bayern zu verzeichnen. Die Basisorganisationen des Ehrenamts nahmen in den vergangenen Jahren an Zahl zu. Ihre Ziele wurden allerdings oft spezifischer und fokussierter. Großorganisationen wie Kirchen, Parteien und Gewerkschaften haben kontinuierlich an Mitgliedern und Ehrenamtlichen verloren. Das Technische Hilfswerk (THW), die Freiwilligen Feuerwehren und das Bayerische Rote Kreuz haben Rückgänge in der Zahl der Unterstützer hinnehmen müssen.

Die Bayerische Staatsregierung führt das Ehrenamt seit Jahren ganz oben auf der Agenda. Gemeinsam mit dem Landesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement Bayern baut sie seit 2002 die Infrastruktur für das Ehrenamt gezielt aus. Nachfrage nach Beratung, Information, Qualifizierung und Vernetzung kann von dort landesweit befriedigt werden. Dazu kommen vor allem 138 Koordinierungszentren, Freiwilligenagenturen und -zentren: finanziell angeschoben und zu einem guten Teil auch finanziell gefördert. Mit der Bayerischen Ehrenamtsversicherung bietet der Freistaat zudem eine »Auffangversicherung« im Haftpflicht- und Unfallbereich für freiwillig Engagierte ohne eigenen Versicherungsschutz. Diese Versicherung ist für die Ehrenamtlichen beitrags- und sogar antragsfrei. Der Freistaat verordnet nicht Engagement, aber er sichert die Rahmenbedingungen und hält die Aktiven frei von Schaden und Benachteiligung.

Den Schwerpunkt legt der Freistaat Bayern auf die Stärkung der Anerkennungskultur. Seit 2011 hat er über 140.000 Ehrenamtskarten ausgegeben. Wer die Karte erhält, kann vielerorts Vergünstigungen wie kostenfreie Eintritte in staatliche Schlösser oder Museen erhalten. Zudem werden Ehrenamtsnachweise ausgestellt, die von der bayerischen Wirtschaft in Bewerbungsprozessen als Beleg für erworbene fachübergreifende Kompetenzen anerkannt werden. Wichtig ist auch die Freistellung im Katastrophenfall: Damit werden Helferinnen und Helfer der Hilfsorganisationen denen von Freiwilligen Feuerwehren und THW gleichgestellt. Sie haben Anspruch auf Freistellung von der Arbeit und auf Lohnfortzahlung. Darüber hinaus kann eine steuerfreie Ehrenamtspauschale für Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich in Höhe von maximal 720 Euro geltend gemacht werden. Eine steuer- und sozialversicherungsfreie Übungsleiterpauschale von bis 2.400 Euro pro Jahr ist wichtig und richtig. Aber wir müssen immer auch aufpassen: Ehrenamt muss Ehrenamt bleiben. Eine Kommerzialisierung des Ehrenamts kann nicht in unserem Sinn sein.

Für uns in Bayern sind ehrenamtlich Tätige Vorbilder, die auch öffentlich Anerkennung finden sollen. Eine Vielzahl von Auszeichnungen und Preisen sind ein kleines Dankeschön für den großen Einsatz zugunsten der Gemeinschaft. Auch wir erleben allerdings, dass gerade Rettungsdienste und freiwillige Helferinnen und Helfer in ihrem Dienst gelegentlich hart attackiert werden. Sie sind zunehmend Anfeindungen ausgesetzt, da sie von Wenigen als Vertreterinnen und Vertreter eines vermeintlich verschworenen Systems wahrgenommen werden. Umso wichtiger erscheint uns, diesen engagierten Kräften eine Bühne zu geben. Gemeinsam machen wir sie stark gegen Angriffe Verblendeter und ermutigen andere, ihnen nachzufolgen und beizuspringen. Ihr Einsatz hilft dem Einzelnen und dient dem Gemeinwohl in Reinform.

5. Direkte Demokratie – ein Plus im Freistaat

Parteien wirken an der politischen Willensbildung mit. Sie sind der Transmissionsriemen hinein in die Parlamente und in den Gesetzgebungsprozess. Die gewählten Abgeordneten – egal, ob im Bund oder im Freistaat oder in den Kommunen – spiegeln die Erfahrungswelten der Bürgerinnen und Bürger wider. Sie sind auf Zeit gewählt, und der Wechsel gehört zum System. Dadurch ist Authentizität als Spiegel der Gesellschaft gewährleistet. Auch Minderheiten werden sichtbar in ihrer Position und gehört. Entscheidungen können schnell fallen, sind transparent – sodass Verantwortung klar zuzuordnen ist – und weniger aufwändig. Wir haben in Deutschland und in Bayern mit der repräsentativen Demokratie sehr gute Erfahrungen gemacht.

Gleichwohl haben Bürgerinnen und Bürger im Freistaat die Möglichkeit, durch Volksbegehren und Volksentscheid auf Landesebene unmittelbar an der Gesetzgebung mitzuwirken. Damit können Gesetzesvorlagen aller Art, selbst mit dem Ziel der Verfassungsänderung, direkt vom Volk eingebracht werden. Im Jahr 2019 etwa hat das Volksbegehren zu Artenvielfalt und Naturschönheit tief in die Politikgestaltung hineingereicht. Selbst wenn direktdemokratische Instrumente nicht unmittelbar zum Erfolg führen, beeinflussen sie in der Regel doch die Debatte so stark, dass die Anliegen im Bayerischen Landtag aufgegriffen werden.

Auch auf Gemeinde- und Landkreisebene können sich bayerische Bürgerinnen und Bürger aktiv einbringen und damit Verantwortung für örtliche Entscheidungen übernehmen. So können sie in den Gemeinden und Landkreisen durch Bürgerbegehren auch Bürgerentscheide initiieren oder einen Bürgerantrag stellen. Seit der Einführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden im Jahre 1995 machen die bayerischen Bürgerinnen und Bürger im Vergleich zu anderen Bundesländern hiervon überaus häufig Gebrauch und bewegen sich damit im Vergleich an der Spitze. Die Kommunalpolitik ist so näher bei den Menschen. Mandatsträger müssen umstrittene Projekte vor der Öffentlichkeit nachhaltiger vertreten. Es kann anstrengend sein, aber es lohnt sich für das Gemeinwohl: Klare Positionen zu beziehen, für die eigenen Ideen verstärkt zu werben und den Konsens zu suchen, fördert die demokratische Kultur.

Bayern blickt durchaus mit Stolz auf eine lange Tradition direktdemokratischer Elemente, die Bürgerbeteiligung im politischen Prozess ermöglichen. Davon wird auch gegenwärtig auf allen Ebenen rege Gebrauch gemacht. Direktdemokratische Elemente sind eine Einladung zu bürgerschaftlichem Engagement und bringen, fest eingebettet in klare Regeln, letztlich mehr Demokratie.

6. Das Abseitige: negatives Engagement

Das Sondervotum von CDU und CSU hatte vor rund zwanzig Jahren auch besonderes Augenmerk auf negatives Engagement gelegt. Hier dominieren eigennützige Interessen auf Kosten und zu Lasten anderer. Es wirkt sich gesellschaftsschädlich aus und steht im Widerspruch zu den geltenden Verfassungsgrundsätzen. Gewalttätige oder nötigende Mittel gegen Institutionen, politische Gegner oder die Bürgergesellschaft haben wir damals klar benannt und ebenso klar verurteilt. Heute, zwanzig Jahre später, stelle ich einen besorgniserregenden Aufschwung negativen Engagements fest.

Politischer Extremismus hat in Deutschland wieder Todesopfer gefordert. Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Antisemitismus sind öffentlich präsenter, Hass und Hetze vor allem über Social Media, aber auch auf der Straße deutlicher wahrnehmbar. Dazu kommen Verschwörungstheoretiker, die konsequent auf gesellschaftliche Spaltung abzielen. Sie arbeiten mit Falschnachrichten und Desinformation, bedrängen und beleidigen gewählte Repräsentanten unserer Demokratie und haben der freiheitlichen Grundordnung den Kampf angesagt mit der kühnen Behauptung, sie seien das Volk. Sie setzen zum »Sturm auf das Parlament« an.

Wir sollten die Bewegung von Radikalen im Land nicht größer machen, als sie ist. Aber wir sollten sie zugleich in ihrer Radikalität und ihrer Anschlussfähigkeit nicht unterschätzen: Es vereinen sich Kräfte, die Demokratie und Demokraten verächtlich machen, Feindbilder entwerfen und das Gemeinwohlkonzept mit Füßen treten – nicht nur zu Lasten von Minderheiten oder einem vermeintlichen Establishment. Ihre Mittel sind mal roh und plump, mal durchdacht perfide. Eine Gefahr für das Differenzieren und den Kompromiss, für das friedliche Zusammenleben sowie für Einigkeit und Recht und Freiheit sind sie allemal.

Eine Bürgergesellschaft, die sich dem Gemeinwohl verpflichtet fühlt, kann diesen Angriffen nicht mit einem Schulterzucken begegnen. Widerspruch ist gefragt, auch in Alltagssituationen, damit das Gift der Verächtlichmachung und der Demokratiefeindlichkeit nicht seine gefährliche Wirkung entfacht.

7. Bürgerschaftliches Engagement – eine Ermutigung

Eines ist klar: Eine Pandemie besiegen wir nicht ohne Zusammenhalt. Wir haben gezeigt, dass wir gemeinsam erfolgreich sein können. Diese größte Krise unserer Generation – die Abwehr einer Naturkatastrophe – war nur mit Rücksichtnahme und Solidarität zu bewältigen. Es kam auf jede Einzelne, auf jeden Einzelnen an: für das Wohl des Ganzen. Die verkehrte Welt – sie hat auch Stärken hervorgebracht.

Was wir erlebt haben, stimmt mich daher auch zuversichtlich. Die übergroße Mehrheit ist der Vernunft gefolgt und hat sich trotz existenzbedrohender Umstände nicht durch spalterische Stimmungsmache in die Irre führen lassen. Fragezeichen gehören in einer Demokratie dazu, auch Kritik. Sie sind sogar gewünscht und notwendig. Aber negatives Engagement war für die allermeisten nie eine Option.

Und so plädiere ich auch heute für ein bürgerschaftliches Engagement, das aus der eigenen Initiative heraus entsteht, das positiv gelebt wird im traditionellen Ehrenamt oder auch ohne Amt aller Ehre wert ist. Unsere Vereine, unsere Verbände, unser Zusammenkommen mit Gleichgesinnten fördern den Austausch, bündeln Sichtweisen, sorgen für Motivation und schaffen Tatkraft. Es entsteht ein facettenreiches Bild, in regionaler und inhaltlicher Vielfalt. Auf dem Boden unserer freiheitlichen Werteordnung ist dieser Pluralismus eine echte Errungenschaft. Die Integrationskraft der einzelnen Gruppen und Gemeinschaften gibt vielen Bürgerinnen und Bürgern Halt in bewegten Zeiten.

Zugleich geht bürgerschaftliches Engagement heute nach meinem Verständnis darüber hinaus, weil unsere Welt nicht mehr dieselbe ist wie vor zwanzig Jahren. Sie ist individualisierter und weniger in festen Strukturen institutionalisiert. Umso mehr ist Zivilcourage – sei es am Arbeitsplatz, auf der Straße oder in der privaten Chatgruppe – gefragt. Wir sind an einem Punkt angelangt, an dem wir das deutliche Bekenntnis zur Demokratie, zum Mitmenschen und zu unverbrüchlichen Werten brauchen. Das bedeutet auch Widerspruch zu denen, die Hass und Hetze betreiben oder salonfähig machen wollen. Dem entgegenzustehen ist Ausdruck bürgerschaftlichen Denkens – für eine Gemeinschaft, die aus sich selbst heraus Kraft schöpft und die Grundsätze unserer Demokratie wahrt.

Demokratie ist nie nur Gabe. Sie ist immer auch Aufgabe. Dieses Diktum habe ich mir zu eigen gemacht. Es ist ein Gestaltungsauftrag für unser Gemeinwesen an uns alle – an eine zukunftsfähige Bürgergesellschaft.


Beitrag im Newsletter Nr. 7 vom 1.4.2021
Für den Inhalt sind die Autor*innen des jeweiligen Beitrags verantwortlich.

Zurück zum Newsletter


Autorin

Ilse Aigner (MdL) ist Präsidentin des Bayerischen Landtages und war Mitglied der Enquete-Kommission »Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements« von 1999–2002.

Kontakt: ilse.aigner@bayern.landtag.de


Redaktion

BBE-Newsletter für Engagement und Partizipation in Deutschland

Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE)
Michaelkirchstr. 17/18
10179 Berlin

Tel.: +49 30 62980-115

newsletter@b-b-e.de
www.b-b-e.de

Zum Seitenanfang