Der erste Zyklus mit dem neuen Freiwilligendienste-Teilzeit-Gesetz

Dr. Julia Schlicht, Referentin Bundesfreiwilligendienst in der Abteilung Soziale Arbeit des Paritätischen Gesamtverbandes, reflektiert die Erfahrungen mit den ersten Teilzeit-Freiwilligendienstleistenden bis 27 Jahren, die durch das entsprechende Gesetz vom Mai 2019 möglich wurden. Ziel des Freiwilligendienste-Teilzeit-Gesetz ist eine inklusive Öffnung für junge Menschen, für die – aus welchen objektiven Gründen auch immer – ein Freiwilligendienst in Vollzeit nicht möglich wäre. Anhand von Praxiseinblicken wird deutlich, welches Potenzial durch die neue gesetzliche Regelung entfaltet wird. Allerdings zeigt sich auch, dass es hier um individuelle Lösungen geht, die – vom Erstgespräch an – mit einem personellen und finanziellen Mehraufwand für die Freiwilligendienstträger und für die Einsatzstellen verbunden sind. Erst einzelne Bundesländer wie Baden-Württemberg haben erkannt, dass hier Handlungsbedarf besteht, damit das eigentliche Ziel eines inklusiven Freiwilligendienstes erreicht wird.