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Gastbeitrag im Newsletter Nr. 12 vom 18.6.2020

Rechtliche Perspektiven für eine politischere Zivilgesellschaft

Prof. Dr. Sebastian Unger, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Wirtschafts- und Steuerrecht an der Ruhr-Universität Bochum und dort Co-Direktor des Instituts für Steuerrecht und Steuervollzug, diskutiert in seinem Beitrag die rechtlichen Perspektiven für eine politischere Zivilgesellschaft. Er zeigt auf, dass die auf Gesetze und Verordnungen von 1934, 1953 und 1977 zurückgehenden Strukturen des heutigen Gemeinnützigkeitsrechts über Gebühr eine dienstleistende Entlastungsfunktion des Staates in den Mittelpunkt stellen – zu Lasten anderer in der internationalen Debatte anerkannter Funktionen: »Geboten ist vor diesem Hintergrund eine Revision des Rechts der Zivilgesellschaft, die sie auch als politischen Akteur ernstnimmt und ihre Themenanwalts-, Wächter-, Deliberations- und Mitgestaltungsfunktion stärker entfaltet.« Er zeigt im Weiteren auf, wie dies im Rahmen des vorhandenen Gemeinnützigkeitsrechts darstellbar ist. Eine solche Erweiterung des politischen Bewegungsraums gemeinnütziger Organisationen müsse allerdings mit gleichheitssichernden Maßnahmen im Interesse der Demokratie einhergehen, insbesondere durch vorgeschriebene Transparenzpflichten und Organisationsanforderungen. Sowohl das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz als auch das Parteiengesetz liefern Vorbilder für solche Vorschriften, die eine politischere Zivilgesellschaft durch gesetzliche Regulierung ermöglichen.

Beitrag von Sebastian Unger (HTML)

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