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Gastbeitrag Newsletter Nr. 8 vom 23.4.2020

Corona-Krise zeigt eingeschränkten Blick auf zivilgesellschaftliche Organisationen

Stefan Diefenbach-Trommer, Allianz »Rechtssicherheit für politische Willensbildung», diskutiert in seinem Beitrag den beschränkten Blick auf die Zivilgesellschaft und die daraus folgenden Lücken und Einseitigkeiten im Corona-Schutzschirm. Der Staat, wenn er über seinen eigenen Bereich hinausschaut, sieht Wirtschaft, Betriebe und Unternehmen. Entsprechend kommen zivilgesellschaftliche Organisationen nur als »gemeinnützige Unternehmen« und auch mal als »Einrichtungen« und »soziale Dienste« vor. Daran ändert der Erlass des Bundesministeriums für Finanzen vom 9. April 2020 auch nur wenig, wie Diefenbach-Trommer an den Beispielen Kurzarbeit und Gemeinnützigkeitsrecht zeigt. Ein Schutzschirm für Idealvereine fehlt ebenso wie für die anwaltschaftliche Funktion der Zivilgesellschaft. Zumindest eine Wahrnehmungslücke zeigt sich hier: »Die Lücke füllen könnte eine Beauftrage für Zivilgesellschaft bei Bundestag und Bundesregierung, auch in den Landesregierungen und -parlamenten.«

Beitrag von Stefan Diefenbach-Trommer (HTML)

Beitrag von Stefan Diefenbach-Trommer (PDF)

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