Beitrag im Newsletter Nr. 4 vom 2.3.2023

Bürgerschaftliches Engagement in der Kommune und seine Förderung. Die Rolle von Politik, Verwaltung und zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie das Zusammenwirken zwischen ihnen

BBE-AG Bürgerschaftliches Engagement & Kommune

Inhalt

Recht auf Engagement & Engagementförderung

Drei gemeinwohlorientierte Akteure und ihre Bedeutung für die Engagementförderung
Strategische Schlüsselmaßnahme: „Kommunalstrategie Aktive Bürgerschaft“
Endnoten
Autor
Redaktion

Empfehlungen der BBE-AG Bürgerschaftliches Engagement & Kommune [1]

Erarbeitet als Ergebnis der AG-Diskussionen und weiterer Rückmeldungen von AG-Mitgliedern zum ersten Entwurf.

Ausgangspunkt der folgenden Erwägungen und Empfehlungen sind die Menschen in einer Kommune [2] in all ihrer Vielfalt und die zugespitzte Frage, was getan werden kann und sollte, um möglichst allen zu ihrem „Recht auf (bürgerschaftliches) Engagement“ zu verhelfen. 
Darauf aufbauend geht es um die Frage, welche Verantwortung und welche Möglichkeiten hierbei der Kommunalpolitik, der Kommunalverwaltung und nicht zuletzt den zivilgesellschaftlichen Akteuren auf kommunaler Ebene zukommt und welche produktiven Beziehungen in diesem Akteursdreieck wirksam werden sollten. 

Recht auf Engagement & Engagementförderung

Ehrenamt, Bürgerengagement, freiwilliges Engagement oder schlicht Engagement sollte nicht aus der Perspektive einer Pflicht gegenüber der Gemeinschaft betrachtet werden. Vielmehr sollte es als das Recht einer und eines jeden Einzelnen verstanden werden, sich für und mit anderen zu engagieren, sich in öffentliche Anliegen einzumischen, sich für Gemeinwohlanliegen praktisch einzusetzen usw. Engagement außerhalb des privaten bzw. familiären Raumes bietet Menschen vielfältige Lern- und Entwicklungschancen. Es trägt zur Erweiterung der je eigenen sozialen Netzwerke und damit auch zur Teilhabe am öffentlichen Leben bei. In diesem Sinne bedeutet Engagementförderung, möglichst allen Menschen in der Kommune Gelegenheiten zum Engagement zu eröffnen und die einem Engagement entgegenstehenden Barrieren abzubauen.

Drei gemeinwohlorientierte Akteure und ihre Bedeutung für die Engagementförderung

Wenn es um die Förderung bürgerschaftlichen Engagements geht, sind es u.E. folgende drei Akteure bzw. Akteursgruppen, die nach ihrem jeweiligen Selbstverständnis dem Gemeinwohl verpflichtet sind und mit ihren je spezifischen Möglichkeiten (und Grenzen) für eine gelingende Engagementförderung verantwortlich sind: Zivilgesellschaftliche bzw. Engagementorganisationen, Kommunalverwaltung und Kommunalpolitik.

1. Zivilgesellschaftliche bzw. Engagementorganisationen

Bürgerschaftliches Engagement findet immer noch überwiegend im organisierten Kontext statt. Mit einem professionellen (nicht unbedingt „beruflichem“) Engagement- bzw. Freiwilligenmanagement sorgen diese Organisationen für Engagementgelegenheiten und für eine Willkommenskultur gegenüber Interessierten. Je mehr sich diese Organisationen für die gesellschaftliche Vielfalt im Gemeinwesen öffnen und an dem Abbau von Engagementbarrieren im eigenen Einflussbereich arbeiten, umso mehr tragen sie zur Ermöglichung eines Engagements unterschiedlichster Menschen bei.

Die Verantwortung für die Entwicklung und den Erhalt eines wirksamen Engagementmanagements und für die Bereitstellung hierfür notwendiger Ressourcen liegt in erster Linie bei der Organisation selbst – soweit es um das Erreichen des Organisationszwecks mit engagierten Menschen geht.

Bei notwendigen Anpassungen an veränderte Rahmenbedingungen, bei der Weiterentwicklung des Engagementmanagements, bei der erstmaligen Ansprache und Gewinnung bisher im Engagement unterrepräsentierter Gruppen kann aber eine öffentliche Förderung als Anschub und für eine Pilotphase sinnvoll sein.

2. Kommunalverwaltung

Bei allen Vorhabenplanungen sollte die Kommunalverwaltung im Sinne der Subsidiarität frühzeitig im Dialog mit der Bürgerschaft und den zivilgesellschaftlichen Organisationen im Gemeinweisen klären, inwieweit die Realisierung vorrangig durch bürgerschaftliche Initiativen oder zivilgesellschaftliche Organisationen verantwortet und realisiert werden kann. Die Kommunalverwaltung sollte ein regelmäßiges Monitoring der Engagementlandschaft etablieren, um frühzeitig Veränderungen, Problemlagen und Handlungsbedarfe in den vielen unterschiedlichen Engagementfeldern, -formen und -branchen zu identifizieren. Insbesondere die Entwicklung der jeweils erkenntnisleitenden Fragestellungen wie auch die Erarbeitung von Schlussfolgerungen aus den Ergebnissen sollte jeweils im Dialog mit der engagierten (oder noch für ein Engagement zu gewinnenden) Bürgerschaft und den zivilgesellschaftlichen Organisationen in all ihrer Vielfalt beraten werden. Die Kommune sollte ein eigenes Instrumentarium des Meta-Engagementmanagements etablieren, mit dem sie die Rahmen- und Gelingensbedingung für ein vielfältiges bürgerschaftliches Engagement positiv beeinflussen kann. Hierbei kommen insbesondere folgende Instrumente bzw. Maßnahmen infrage:

  • Infrastrukturleistungen zur Förderung von Teilhabe und Engagement in der Kommune

  • Rahmenbedingungen für gelingendes Engagementmanagement möglichst aller

zivilgesellschaftlichen Organisation im Gemeinwesen in all ihrer Branchenvielfalt und Verschiedenheit: Leitlinien, Qualifizierung, Erfahrungsaustausch, Investition in Innovation und ihre Skalierung

  • Vernetzung und Kooperation von zivilgesellschaftlichen bzw. Engagementorganisationen zu Aspekten wie: Entwicklung / Verbesserung des Engagementmangements, Motivation / Gewinnung bislang nicht Engagierter

  • öffentliche Anerkennung des bürgerschaftlichen Engagements in all seiner Vielfalt und öffentliche Wertschätzung der auch kritischen Engagementbeiträge zu Offenheit & Zusammenhalt der Stadtgesellschaft, zu Innovation u.a.m.

  • öffentliche Anerkennung und Wertschätzung qualitätsvollen und gelingenden Engagementmanagements der zivilgesellschaftlichen Organisationen

3. Kommunalpolitik

Zur Kommunalpolitik zählen wir:

  • die demokratischen Parteien vor Ort mit ihren aktiven, engagierten Mitgliedern, ihren Gremien, Arbeitskreisen usw. sowie

  • die (Gemeinde-)Rats- bzw. Bezirksfraktionen (o.ä.) mit ihren Mandatsträgerinnen und -trägern, den Ausschüssen, den Sachkundigen Einwohnerinnen bzw. Einwohnern in diesen Ausschüssen u.a.m.

Mit ihrem Verständnis von kommunaler Selbstverwaltung (mit der Bürgerschaft?), Subsidiarität (bis hin runter zu bürgerschaftlichen Initiativen?) und der Rolle und des Stellenwerts bürgerschaftlichen Engagements kann Kommunalpolitik Verwaltungshandeln wie auch die öffentliche Wahrnehmung, Anerkennung und Wertschätzung von Engagement wesentlich beeinflussen. Vor diesem Hintergrund sollte sie sich aktiv mit handlungsleitenden Konzepten wie dem der „Bürgerkommune“ und der „Good Urban Governance“ auseinandersetzen, die jeweils explizit das bürgerschaftliche bzw. zivilgesellschaftliche Engagement, die Kooperation und Ko-Produktion mit stadtgesellschaftlichen Akteuren und der Bürgerschaft als strategisch essenziell zu beachtende und zu praktizierende Aspekte betonen. Dies wird umso besser und beständiger gelingen, je klarer es eine explizite fachpolitische Verortung etwa in einem der Gemeinde- bzw. Ratsausschüsse gibt. [3]

Strategische Schlüsselmaßnahme: „Kommunalstrategie Aktive Bürgerschaft“

Die strategische Schlüsselmaßnahme, mit der die Agenden für die drei genannten Akteursgruppen sowie für die kooperativen Beziehungen zwischen ihnen entwickelt und dann umgesetzt werden können, ist die kooperative Erarbeitung einer „Kommunalstrategie Aktive Bürgerschaft“ (Arbeitstitel). Gegenstand einer solchen Strategie


Endnoten

[1] Bei Rückfragen zum Diskussionspapier wenden Sie sich bitte an die AG-Sprecherin Ute Bertel ute.bertel@muenchen.de oder an den AG-Sprecher Dieter Schöffmann ds@visavis-wirkt.de.

[2] „Kommune“ wird hier im weitesten Sinne als Oberbegriff verwendet für Gemeinden, Landkreis, kleine und große Städte. Uns ist hierbei bewusst, dass die Konkretisierung der Empfehlungen in kleinen Gemeinden anders auszugestalten ist als in mittleren oder großen Städten.

[3] Gute Beispiele sind hierfür aktuell die entsprechenden Fachausschüsse in Bonn („Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger“ - https://www.bonn.de/service-bieten/dialog-beteiligung/buergerausschuss.php und Köln („Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden“ - https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=861682&type=do. 


Beitrag im Newsletter Nr. 4 vom 02.03.2023

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AG-Sprecher*innen sind Ute Bertel und Dieter Schöffmann.

Kontakt: ute.bertel@muenchen.de

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