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Deutscher Bundestag

Abschlussbericht

Der Unterausschuss BE hat seinen 152 Seiten starken Abschlussbericht vorgelegt und formuliert darin zwölf Handlungsempfehlungen.

© Claudio Schwarz / Unsplash

Für die Dauer der 19. Wahlperiode dokumentiert der Unterausschuss Bürgerschaftliches Engagement des Deutschen Bundestags seine Arbeit mit einem mehr als 150 Seiten starken Abschlussbericht. Der Bericht reicht vom ersten Antrag auf Einsetzung des Unterausschusses bis heute, dabei wird festgehalten, dass die Arbeit in insgesamt 32 "interessanten und bereichernden Sitzungen" das umfassende und vielschichtige Feld Bürgerschaftliches Engagement bearbeitete.

Die letzte und damit 32. Sitzung steht aktuell noch aus, sie findet am 22. Juni 2021 ab 12 Uhr statt. In ihr zieht der Unterausschuss eine Bilanz über die Engagementpolitik in der 19. Wahlperiode und wagt zugleich einen Ausblick. Hierzu ist neben DSEE-Vorstand Jan Holze, Tobias Kemnitzer, Geschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen (bagfa), auch BBE-Geschäftsführer Ansgar Klein als Sachverständiger eingeladen.

Bündelnde Stimme im Bundestag

Eine Forderung taucht in dem Bericht mehrfach auf, bereits im Vorwort ist zu lesen: "Wir sollten dem vielfältigen bürgerschaftlichen Engagement und ehrenamtlichen Einsatz von Millionen Bürgerinnen und Bürgern endlich eine bündelnde Stimme im Bundestag geben – und zwar eine Stimme, die sowohl aktiv Initiativen anstößt als auch eine Stimme, die im Parlament stets ausdrücklich berücksichtigt wird bei allen aktuellen Gesetzesvorhaben, die die Bereiche Ehrenamt und Bürgerschaftliches Engagement betreffen." Im letzten Teil des Berichts verfassen die Autor*innen eine Reihe von Handlungsempfehlungen. Auch hier wird gefordert in der "20. Wahlperiode einen ordentlichen Ausschuss einzusetzen, welcher die Schwerpunktthemen bürgerschaftliches Engagement, Ehrenamt, Partizipation und Zivilgesellschaft zum Gegenstand hat, um die gestiegene gesellschaftspolitische Bedeutung zivilen Engagements im politischen Raum adäquat abzubilden".

Handlungsempfehlungen: Dialog, Strategie und Beteiligung

Alle zwölf Handlungsempfehlungen ergeben sich aus den themenspezifischen Kapiteln des Berichts und lauten im Wortlaut:
Der Unterausschuss „Bürgerschaftliches Engagement“ empfiehlt:
- den Dialog mit der Zivilgesellschaft auf Augenhöhe zu führen, sie soweit möglich in politische Entscheidungsprozesse auf den verschiedenen politischen Ebenen einzubinden und als Co-Akteur zu begreifen.
- eine Neuauflage der Engagementstrategie auf Bundesebene zu entwickeln und umzusetzen, um die vielfältigen, bisher lediglich auf Arbeitsebene und im Einzelfall oft ad hoc und bilateral abgestimmten Aktivitäten der Bundesministerien zielgerichteter und über die Vermeidung von Doppelförderungen hinaus zu koordinieren und Synergieeffekte besser zu nutzen. Die Zusammenarbeit der Ministerien im Bereich der Engagementpolitik könnte durch eine auf Ministerebene abgestimmte Engagementstrategie der Bundesregierung befördert werden.
- bei Gesetzesvorhaben die möglichen Auswirkungen auf Engagement und Ehrenamt sowie zivilgesellschaftliche Akteure von vornherein zu bedenken und entsprechend zu berücksichtigen.
- der Bürokratiebelastung in Engagement und Ehrenamt wirksam zu begegnen. Zum einen sollten ehrenamtlich Engagierte bei der Bewältigung bürokratischer Erfordernisse Unterstützung erhalten können, z. B. in Form von Leitfäden für bestimmte bürokratische Vorgänge oder mit zentralen Ansprechstellen und Hilfestellungen auf Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene, die Auskünfte geben und auch im konkreten Einzelfall aktiv unterstützen können. Zugleich ist eine tatsächliche Entbürokratisierung im Sinne einer Vereinfachung und Reduzierung bürokratischer Verfahren und Normen, auch mit Hilfe digitaler Lösungen dringend zu berücksichtigen. Eine weitere Flexibilisierung von Rechtsnormen insbesondere mit Blick auf bisher bestehende Fristen oder steuerrechtliche Vorgaben kann dazu beitragen, den Handlungsspielraum zivilgesellschaftlicher Organisationen und Vereine zu erweitern. Die Bürokratiebelastung ist auch ein wesentlicher Hemmschuh bei der Gewinnung von Nachwuchs im Bereich des Funktionspersonals, aber auch bei der Suche von Nachfolger/innen für verantwortungstragende Positionen in Vereinen und Organisationen.
- die Digitalisierung im Dritten Sektor sowohl finanziell als auch mit Beratungsangeboten zu unterstützen und aktiv voranzutreiben. Ergänzend sollte das Engagement gemeinnütziger Vereine und Organisationen, aber auch von ehrenamtlich tätigen Einzelpersonen, die die Digitalisierung der Zivilgesellschaft vorantreiben, gefördert werden. Eine flächendeckende Versorgung mit einer zeitgemäßen Kommunikationsinfrastruktur und der Ausbau digitaler Kompetenzen ist dabei Grundvoraussetzung jedweder Digitalisierung.
- die Arbeit der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) weiter zu begleiten, insbesondere mit Blick auf deren Integration in und Kooperation mit bestehenden zivilgesellschaftlichen Strukturen bzw. deren Vernetzung in der Zivilgesellschaft, unter der Beachtung des Prinzips der Subsidiarität.
- die Vernetzung von (lokalen) Engagementstrukturen zu fördern, insbesondere in ländlichen und/oder strukturschwachen Räumen.
- Strategien zu entwickeln, um bürgerschaftliches Engagement in der Öffentlichkeit sichtbarer zu machen und dabei die Bedeutung der Arbeit freiwilligen Engagements von Bürgerinnen und Bürger für das Gemeinwohl öffentlich noch mehr herauszustellen.
- ein Konzept zu weitergehender Anerkennung bürgerschaftlichen Engagements zu erstellen. Wer sich freiwillig und unentgeltlich engagiert, darf daraus auch einen Nutzen ziehen, z. B. durch die Berücksichtigung des Engagements bei der Vergabe von Studienplätzen, Berücksichtigung bei Studien- und Ausbildungsleistungen, Zertifizierungen für Beruf und Ausbildung oder durch Vergünstigungen bei der Nutzung von ÖPNV-Angeboten oder der Deutschen Bahn.
- das Instrument der Bürgerräte in Zusammenarbeit mit erfahrenen Akteuren sowie Expertinnen und Experten in dem Bereich weiterzuentwickeln. Auch dies wird Aufgabe einer eigentlich schon für die 19. Wahlperiode vorgesehenen Expertenkommission zum Thema Bürgerbeteiligung sein, deren Einsetzung der Unterausschuss hiermit nochmals empfiehlt.
- vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandmie zu Überlegungen zu kommen, ob und wie Strukturen und Ressourcen zivilgesellschaftlicher Organisationen besser unterstützt werden können bzw. wie die Handlungsfähigkeit der Zivilgesellschaft schnellstmöglich wieder herzustellen ist.
- in der 20. Wahlperiode einen ordentlichen Ausschuss einzusetzen, welcher die Schwerpunktthemen bürgerschaftliches Engagement, Ehrenamt, Partizipation und Zivilgesellschaft zum Gegenstand hat, um die gestiegene gesellschaftspolitische Bedeutung zivilen Engagements im politischen Raum adäquat abzubilden und Belangen von bürgerschaftlichem Engagement, Ehrenamt und Zivilgesellschaft im politischen Prozess wirksamer Geltung zu verschaffen sowie die hohe Wertschätzung für die Themen zu verdeutlichen.

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