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DSEE

Stellungnahme des BBE-Sprecher*innenrates

an das BMFSFJ zum Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (Referentenentwurf)

Freitag, den 27.09.2019

Die Errichtung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) wird vom Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE)begrüßt. Auch, dass sich hier drei Bundesressorts zusammengetan haben (BMFSFJ, BMI und BMEL) –das stärkt die Bedeutung einer querschnittigen Engagement- und Demokratiepolitik. Auch wenn sie die notwendige Bundeskompetenz bei der Förderung zivilgesellschaftlicher Infrastrukturen nicht ersetzen kann, ist die DSEE ein wichtiger engagementpolitischer Baustein. Das BBE hätte es freilich begrüßt, wenn –wie in ursprünglichen Planungen noch vorgesehen –eine zivilrechtliche Rahmung der Stiftung gewählt worden wäre. Dies hätte die Mitwirkung der Zivilgesellschaft bei der Förderung ihrer ureigenen Angelegenheiten deutlich stärker gemacht.

Erforderlich ist es, Infrastruktur gerade dort dauerhaft zu fördern und zu stabilisieren, wo Engagement stattfindet, das heißt Ressourcen vor Ort stärken, Sockelförderungen ermöglichen in guter Abstimmung zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Dies muss über Beratung hin zur Förderung gehen.

Die neue Stiftung darf aberbestehende und langjährig systematisch mit Bund und Ländern und der Zivilgesellschaft entwickelte zivilgesellschaftliche Infrastruktur, insbesondere die Netzwerkstrukturen im Bund (BBE) und den Ländern, nicht konkurrierend verdrängen. Ihre wichtige Aufgabe besteht vielmehr in einer strategisch-partnerschaftlichen Unterstützung und Stärkung der bereits aufgebauten Vernetzungsstrukturen. Dazu gehört auch eine dringend erforderliche Stärkung des derzeit vom BBE mit den Ländern und Landesnetzwerken der Zivilgesellschaft aufgebauten „Länderforums“ für die Abstimmung von Engagement- und Demokratieförderung zwischen Bund, Ländern und Kommunen.

Änderungsvorschläge zum Referentenentwurf:

Insofern wäre es erforderlich, im Referentenentwurf eine entsprechende Änderung vorzunehmen: Das BBE bittet darum, im parlamentarischen Verfahren darauf hinzuwirken, dass § 3, Absatz 1, Absatz 4 und Absatz 5 jeweils um die Formulierung „Förderung und Unterstützung von... “  ergänzt wird.

Begründung:

Die Stärkung von Vernetzung und Infrastrukturen der Zivilgesellschaft ist seit den fraktionsübergreifend erfolgten Empfehlungen der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages zur „Zukunft des bürgerschaftlichen Engagements“ 2002 systematisch vorangetrieben worden. Das BBE wurde als multisektorales Netzwerk auf Bundesebene gegründet und seitdem durch das BMFSFJ gefördert. Alle 16 Bundesländer wirken als Mitglieder mit; das BBE ist beratender Teilnehmer in der Bund-Länder-Kommunen-Runde zur Engagementpolitik des BMFSFJ und gemeinsam mit dem BMFSFJ Ausrichter des „Deutschen Engagementtages“, der jährlich Anfang Dezember stattfindet. Zudem berät das BBE regelmäßig die Obleute des Unterausschusses Bürgerschaftliches Engagement zu engagementpolitischen Fragen.

Das BBE ist mittlerweile das größte Zivilgesellschaftsnetzwerk zu Fragen des bürgerschaftlichen Engagements nicht nur national, sondern auch in Europa. Mittlerweile haben sich in fast allen Ländern entsprechende zivilgesellschaftliche Vernetzungsstrukturen auf Landesebene herausgebildet. Das Landesnetzwerk BE von Baden-Württemberg ist noch deutlich älter als das BBE. Das BBE und die Engagementstrukturen in den einzelnen Ländern führen jährlich das Austauschformat „BBE-Länderforum“ durch, in dem engagementpolitische Entwicklungen gemeinsam zwischen Zivilgesellschaft und den staatlichen Ebenen der Länder beraten werden.

Die hier vom BBE vorgeschlagenen Änderungen im Referentenentwurf bezwecken, die Formate der zivilgesellschaftlichen Selbstorganisation und Vernetzung, die auch die Bereiche Wirtschaft, Wissenschaft und Medien auf Bundesebene einschließen, von vornherein als strategische Partner der neu gegründeten DSEE zu verstehen: keine Verdrängung bestehender Vernetzungsformate, sondern systematische Partnerschaft mit dem Ziel einer gestärkten zivilgesellschaftlichen Strukturpolitik!

Doppelstrukturen müssen insgesamt vermieden werden: In den letzten Jahrzehnten hat sich viel Expertise zu Beratung und Unterstützung aufgebaut, nicht nur auf der Bundesebene, sondern auch in allen Ländern. Hier wurde seitens staatlicher Förderpolitik bislang immer das Prinzip der Förderung zivilgesellschaftlicher Organisationen auf Augenhöhe praktiziert. Wir fürchten, dass diesebewährte Praxis mit einer deutlich staatsnäheren und mit einem Vielfachen an Ressourcen ausgestatteten Serviceeinheit dazu führen wird, diese Strukturen in ihrem Bestand zu gefährden. Nicht die eigene operative Tätigkeit der Stiftung, sondern die Stärkung bestehender Infrastrukturen und Netzwerke im Sinne der Erfüllung des Stiftungszwecks ist erforderlich.

Die Zivilgesellschaft erwartet von der zukünftigen Stiftung unbürokratische Hilfe vor Ort und Förderung bei ihrer Vernetzung. Die Stiftung wird dadurch ihren Zweck am besten erfüllen, wenn sie als Förderstiftung regional nachhaltige Infrastruktur und Netzwerke unterstützt.

Alles in allem spricht dies u.E. für eine Stiftung, die vor allem fördernd tätig ist und die vorhandenen, seit Jahrzehnten gewachsenen zivilgesellschaftlichen Strukturen in ihrem Wirken fördert und bei der Beteiligung der Zivilgesellschaft in ihren Gremien die Breite des Engagements und die Dynamik der Engagementfelder mit abbildet.

Dr. Thomas Röbke, Vorsitzender des Sprecher*innenrates, Dr. Ansgar Klein, Geschäftsführer

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