Aktuelles
Positionen Nr. 2

Positionspapiere des BBE 2016 - 2020

Seit seiner Gründung 2002 stellt das Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE) eine zentrale Plattform für Engagement- und Demokratiepolitik für die Bürgergesellschaft dar, trisektoral getragen von Zivilgesellschaft, Staat und Wirtschaft.

Die vorliegende Publikation versammelt diejenigen inhaltlichen Impulspapiere und Stellungnahmen des BBE, die von den offiziellen Gremien Mitgliederversammlung, Koordinierungsausschuss bzw. Sprecher*innenrat in den Jahren 2016-2020 beschlossen wurden. Zuvor war in »Positionen 1« ein Überblick über alle Gremienbeschlüsse des BBE von 2003 bis 2015 dokumentiert worden.

Eine Zusammenfassung soll die Auseinandersetzung und Übersicht über Positionen und Impulse des BBE aus den zurückliegenden fünf Jahren erleichtern und auch den Blick auf Kontinuitäten und Veränderungen ermöglichen. Beschlüsse zu Statuten oder Geschäftsordnungen bleiben einer anderen Publikation vorbehalten.

Die beschlussfähigen Gremien des BBE sind die Mitgliederversammlung, der Koordinierungsausschuss und der Sprecher*innenrat. Nur von diesen Gremien beschlossene Texte sprechen im Namen des BBE, wobei das BBE als trisektorales Netzwerk dabei verfahrenstechnische Besonderheiten aufweist, die dies präzisieren (siehe dazu unten).

Die Mitgliederversammlung (MV) ist das Kernstück des BBE und bestimmt die Richtung. Mindestens einmal im Jahr treffen sich ihre Mitglieder. Der Koordinierungsausschuss (KOA) ist insbesondere für die Erarbeitung politischer Strategien und Konzepte der Netzwerkarbeit und für die Bündelung und Zusammenführung der Ergebnisse der einzelnen Arbeits- und Ad-hoc-Gruppen sowie der Themenpat*innen verantwortlich. Außerdem bereitet er die Mitgliederversammlungen sowie weiterführende Veranstaltungen und Aktionen des Bundesnetzwerkes vor und kann bei Bedarf Ad-hoc-Gruppen für spezifische, zeitlich befristete Aufgaben des Bundesnetzwerkes einsetzen. Mindestens zweimal im Jahr treffen sich die Mitglieder.

Der Sprecher*innenrat (SR) wird aus der Mitte des Koordinierungsausschusses von dessen Mitgliedern für jeweils drei Jahre gewählt. Er vertritt das Bundesnetzwerk nach außen. Der*Die Vorsitzende des Sprecher*innenrates hat auch den Vorsitz über den Koordinierungsausschuss. Der Sprecher*innenrat trägt die Verantwortung für den Haushalt und hat die Fachaufsicht über die Geschäftsstelle des BBE.

Das BBE ist über seine zur Positionierung legitimierten Gremien hinaus ein vielfältiges Netzwerk mit vielen Akteur*innen und Arbeitsebenen, die ihrerseits eine Vielzahl an inhaltlichen Texten formulieren und publizieren. Dazu zählen die Arbeitsgruppen des BBE und ihre Sprecher*innen, Beauftragte des Sprecher*innenrates, Themenpat*innen, Projekte und die Geschäftsstelle.

Nur die Texte, die im Durchgang durch die BBE-Gremien als legitimierte Äußerungen des BBE »kommuniziert werden, finden in die Dokumentation der »Positionen« Aufnahme.

Verfahrenstechnische Besonderheiten des BBE

Als trisektorales Netzwerk weist das BBE einige verfahrenstechnische Besonderheiten auf. Insbesondere versucht es immer wieder, die gemeinsame Schnittmenge zu identifizieren, wenn von den Gremien Impulspapiere und Stellungnahmen verabschiedet werden. Das setzt die Toleranz aller Beteiligten für die Unterstützung von Kompromissen bei Inhalten und Formulierungen voraus. Nicht Stimmenmehrheiten, sondern geteilte Positionen zu entwickeln ist dabei das Ziel. Nicht immer kann dies ganz gelingen, insbesondere, wenn Stellungnahmen oder Impulse ein konkretes Zeitfenster haben, zum Beispiel ein in der Beratung befindliches Bundesgesetz oder eine anstehende Bundestagswahl. Deshalb gehört es zur geübten Praxis, dass in solchen Fällen in den Papieren abweichende Voten festgehalten werden, wenn dies entsprechend gewünscht wird.

Damit einher geht eine weitere geübte Praxis, nämlich der Unterschied zwischen Beschluss im Grundsatz, redaktioneller Verfeinerung und zuweilen ein Endbeschluss über Umlaufverfahren. Wenn im Folgenden also angegeben ist, dass ein Text von einem Gremium im Umlaufverfahren beschlossen worden war, so bedeutet dies immer auch, dass die Urfassung des Textes beim vorherigen, letzten gemeinsamen Treffen dieses Gremiums vorlag, diskutiert und im Grundsatz beschlossen wurde. Die in der Sitzung formulierten Änderungshinweise bzw. im Anschluss schriftlich mitgeteilten Hinweise münden dann in eine überarbeitete Fassung. Je nach Fall sind SprecherInnenrat, Geschäftsstelle oder eine speziell eingesetzte Redaktionsgruppe damit beauftragt. Die daraus entstehende Endfassung wird dann im Umlauf bestätigt, abgelehnt oder mit einer Enthaltung beantwortet.

Jedes Papier in dieser Publikation hat also viele Autor*innen und auch in den hier dokumentierten Beschlüssen aus 5 Jahren sind es viele Persönlichkeiten, die hier zusammenwirkten und wirken. Diese haben sowohl aus ihrer persönlichen Sicht, Kompetenz und Erfahrung als auch aus der Perspektive der jeweiligen Organisationen und Sektoren, die sie vertreten, den engagagement- und partizipationspolitischen Inhalt der BBE-Impulse und Positionierungen vorangebracht. Die Förderung von bürgerschaftlichem Engagement und Bürgergesellschaft als Thema und Ziel ist der rote Faden, der alle Papiere, ihre Autor*innen und Gremienmitglieder eint, so unterschiedlich über die Jahre Anlässe und Schwerpunkte auch sein mögen – und in Zukunft sein werden.

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