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Mit dem Sondervermögen Infrastruktur muss auch die Infrastruktur des Engagements nachhaltig gestärkt werden

Das von Finanzminister Lars Klingbeil geplante Sondervermögen für Infrastruktur in Höhe von 500 Milliarden Euro bietet eine historische Chance – auch für die Stärkung zivilgesellschaftlicher Strukturen. 

In einem offenen Brief an Herrn Klingbeil fordert das BBE, dass Engagementinfrastrukturen explizit berücksichtigt werden. Denn: Ohne Räume, Koordination und verlässliche Strukturen vor Ort kann bürgerschaftliches Engagement nicht wirken. Engagement trägt wesentlich zum gesellschaftlichen Zusammenhalt, zur Demokratiebildung und zur Bewältigung aktueller Herausforderungen bei – sei es im Katastrophenschutz, in der Bildung, im Klima- oder Kulturbereich. Das BBE fordert deshalb, Investitionen in zivilgesellschaftliche Infrastruktur als Teil der Gesamtstrategie mitzudenken – und steht als konstruktive Partnerin bereit.

Bundestag und Bundesrat haben der Einführung eines neuen Artikels 143h Grundgesetz bereits zugestimmt. Damit wird das Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung für Investitionen in Infrastruktur und die Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 in Höhe von bis zu 500 Milliarden Euro errichtet. Das Bundeskabinett wird voraussichtlich am 24. Juni 2025 einen Beschluss dazu fassen. Die Gesetzgebung soll bis Ende 2025 abgeschlossen werden. Wir begleiten sie konstruktiv, aber auch kritisch, um eine Stärkung der Engagementinfrastrukturen zu erreichen.

 

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