Veranstaltungen

BBE-Koordinierungsausschuss

Der Koordinierungsausschuss (KOA) trägt die Verantwortung für den Haushalt und hat die Fachaufsicht über die Geschäftsstelle des BBE. Dem KOA gehören gewählte, berufene und gesetzte Mitglieder an; die Themenpat*innen des BBE wohnen den Sitzungen als stetige Gäste bei und genießen Rederecht im Gremium. Die/der Vorsitzende des Kuratoriums kann mit beratender Stimme an den Sitzungen des Koordinierungsausschusses teilnehmen.

Auch der Sprecher*innenrat wird aus den Mitgliedern des Koordinierungsausschusses für jeweils drei Jahre gewählt und vertritt das Bundesnetzwerk nach außen.

Der KOA bereitet die Mitgliederversammlungen sowie weiterführende Veranstaltungen und Aktionen des Bundesnetzwerkes vor und kann bei Bedarf Ad-hoc-Gruppen für spezifische, zeitlich befristete Aufgaben des Bundesnetzwerkes einsetzen.

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