BBE-Europa-Nachrichten

Schwerpunkt: Gemeinützigkeit in Europa

Breen: Charitable Organisations and Charitable Policy in Ireland

Gemeinnützigkeit in Österreich

Gemeinnützigkeit in Polen

Gemeinnützigkeit in Belgien

Gemeinnützigkeit in Bulgarien

Aktuelles aus Europäischer Engagementpolitik und -debatte

Veranstaltung zur neuen ESF-Förderperiode: Ergebnisse

30 Jahre UN-Kinderrechtskonvention: Stellungnahme

CIVICUS-Interview mit Taiwans Ministerin Audrey Tang

Konferenz zur Zukunft Europas: Deutsch-französisches Non-Paper

Internationale Beteiligungsverfahren

Evaluationen zum ESF: Konsultation zur Bildung

Aktuelles aus dem BBE und von Europäischen Partnern

Netzwerkgründung in der Ukraine - Podiumsdiskussion und Seminar in Kiew

Veranstaltungen, Ausschreibungen, Publikationen

Civil Society for Rights and Equality: Tagung

Veranstaltung zum #GivingTuesday

Dialogforum EU-Ratspräsidentschaft

Preis Frauen Europas – Kandidatinnensuche in Deutschland

Europäischer Karlspreis für die Jugend: Bewerbungsphase

Hinweis


Schwerpunkt: Gemeinützigkeit in Europa

Breen: Charitable Organisations and Charitable Policy in Ireland

Dr. Oonagh B. Breen, Professorin für Jura an der Sutherland School of Law, University College Dublin, skizziert in ihrem Beitrag die Grundzüge des Gemeinnützigkeitsrechts in Irland. Sie geht auf die historischen Hintergründe ein, stellt die Legaldefinition einer »charity« und typische Organisationsformen, steuerrechtliche Regelungen und Aufsichtsbehörden dar. Dabei diskutiert sie auch, welche Vorteile und welche Nachteile mit dem Charity-Status verbunden sind.

Beitrag von Dr. Oonagh B. Breen (HTML)

Beitrag von Dr. Oonagh B. Breen (PDF)

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Gemeinnützigkeit in Österreich

Österreich verfügt mit über 125.000 Vereinen und anderen gemeinnützigen Körperschaften über eine enorme Vielfalt an zivilgesellschaftlichen Organisationen. Rund 2,3 Mio. Menschen engagieren sich ehrenamtlich in diesen Organisationen, 250.000 Menschen sind dort beschäftigt. Die Gemeinnützigkeit wird in Österreich von den zuständigen Steuerbehörden – anders als etwa in Deutschland – nicht per Bescheid anerkannt, sondern von Fall zu Fall an der Satzung und an der tatsächlichen Geschäftsführung gemessen. Eine klare Abgrenzung ist in der Praxis schwierig und nur im Zuge einer Prüfung durch die Finanzbehörde möglich. »Gemeinnützig ist in Österreich – vereinfacht gesagt -, wer Maßnahmen zur Förderung der Allgemeinheit auf geistigem, kulturellem, sittlichem oder materiellem Gebiet setzt und dies ausschließlich und unmittelbar tut.«, – Eerläutert IGO, – die im 1998 gegründete Interessenvertretung Gemeinnütziger Organisationen. Am 9. September 2019, – kurz vor den 27. Nationalratswahlen in Österreich, veröffentlichte das Bündnis für Gemeinnützigkeit, dessen Mitglied auch IGO ist, »Vorschläge zur Förderung zivilgesellschaftlichen Engagements und gemeinwohlorientierter Arbeit für die Gesetzgebungsperiode 2019-2024«.

IGO: Gesetzliche Grundlagen der Gemeinnützigkeit

»GEMEINNÜTZIGKEIT - TRANSPARENZ - BETEILIGUNG Vorschläge zur Förderung zivilgesellschaftlichen Engagements und gemeinwohlorientierter Arbeit für die Gesetzgebungsperiode 2019-2024«

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Gemeinnützigkeit in Polen

Im Oktober 2019 veröffentlicht ICNL, - Das Internationale Zentrum für gemeinnütziges Recht (International Center for Not-for-Profit Law - ICNL), eine Nichtregierungsorganisation mit Sitz in Washington, D.C., - einen Bericht zum rechtlichen Umfeld für Zivilgesellschaft und öffentliche Partizipation in Polen. Die rechtliche Grundlage für die gemeinnützigen Organisationen bildet das Gesetz über die gemeinnützige Betätigung Tätigkeiten und das Volontariat vom 24.04.2003 (Dz. U. 2003 Nr 96 Pos. 873). Die gemeinnützige Tätigkeit dient danach der Gesellschaft und bezieht sich auf die Verwirklichung der öffentlichen Aufgaben, die im Art. 4 des Gesetzes ausgeführt sind. Eine Organisation gilt als gemeinnützig, wenn die sie bestimmten Voraussetzungen erfüllt sind. Diese weurden im Art. 20 des Gesetzes aufgezählt. ICNL (10.2019).

NONPROFIT LAW IN POLAND (PDF)

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Gemeinnützigkeit in Belgien

Wie in vielen anderen europäischen Ländern, sieht Belgien grundsätzlich zwei Grundformen für Non-Profit Organisationen vor: den Verein und die Stiftung. Vereine können in Belgien insbesondere als nationaler Verein (»association sans but lucratif/ verenigingen zonder winstoogmerk«) oder als internationaler Verein (»association internationale sans but lucratif/ internationale verenigingen zonder winstoogmerk«) errichtet werden. Was sind die historischen Hintergründe der Gemeinnützigkeit in Belgien? Welche Rahmenbedingungen der Gemeinnützigkeit und die entsprechenden Steuervergünstigungen gibt es in Belgien? Wie ist Gemeinnützigkeit definiert? »Charity is not defined as such, but the common trait of various types of organisations is the lack of ›lucrative purpose‹« - liest man im Bericht von Philippe Malherbe (2019) auf der Website von Practical Law (Thomson Reuters).

Website von Practical Law

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Gemeinnützigkeit in Bulgarien

Das bulgarische Zentrum für gemeinnütziges Recht (BCNL) wurde 2001 als gemeinnützige Stiftung gegründet und ist ein Teil des Netzwerks des Internationalen Zentrums für gemeinnütziges Recht (Das International Center for Not-for-Profit Law - ICNL) und des Europäischen Zentrums für gemeinnütziges Recht (European Center for Not-for-Profit Law ECNL). Das Zentrum stellt Ggrundlegende Informationen, Gesetze und Vorschriften der zur Gemeinnützigkeit in Bulgarien zur Verfügung.

Informationen zur Gemeinnützigkeit in Bulgarien auf der Website des Bulgarischen Zentrums für gemeinnütziges Recht (BCNL)

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Aktuelles aus Europäischer Engagementpolitik und -debatte

Veranstaltung zur neuen ESF-Förderperiode: Ergebnisse

Am 22. Oktober 2019 nahmen über 130 Personen an der Konsultationsveranstaltung des Bundes zur neuen ESF-Förderperiode 2021-2027 im Bundesministerium für Arbeit und Soziales Berlin teil. Auf der Veranstaltung wurden die Ergebnisse der Online-Konsultation des Bundes zum Europäischen Sozialfonds plus (ESF+) in der Förderperiode 2021 - 2027 vorgestellt und mit den Teilnehmerinnen diskutiert. Vertreterinnen der Bundesministerien stellten zudem ihre Ideen für zukünftige Förderprogramme der nächsten Förderperiode vor. Die Anregungen und Vorschläge aus Konsultation und Diskussion fließen in die weitere Planung der Förderstrategie ein.

Bericht und Statements von der Veranstaltung

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30 Jahre UN-Kinderrechtskonvention: Stellungnahme

Anlässlich des 30. Jahrestages der Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) hat das »Bündnis Bildung für eine demokratische Gesellschaft« am 20. November 2019 eine Stellungnahme veröffentlicht: »30 Jahre UN-Kinderrechtskonvention - Kinderrechte gehören ins Zentrum der Entwicklung aller Bildungseinrichtungen!« Seit 2010 stellt die Konvention geltendes Bundesrecht dar, ohne dass die Folgen für Leitbild und Verfassung aller Bildungseinrichtungen schon überall angekommen sind. Die UN-KRK nimmt die Erwachsenen in die Pflicht, dafür zu sorgen, »dass Kinder und Jugendliche ihre Rechte kennen und erleben sowie ermutigt werden, diese auch einzufordern«. Kinder und Jugendliche sind somit Rechte-Inhaber und werden als eigenständige Subjekte in den Blick genommen. Damit sind sie nicht länger »Objekte« von Bildung und Erziehung.« Dass die UN-KRK auch aktive Gegner in Europa hat, zeigen CIVICUS-Interviews zu Anti-Kinderrechtskonventionsgruppen.

Stellungnahme des Bündnisses Bildung für eine demokratische Gesellschaft (PDF)

CIVICUS-Interview zu Anti-Kinderrechtskonventionsgruppen

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CIVICUS-Interview mit Taiwans Ministerin Audrey Tang

Im Mai 2019 hat Taiwan als erster Staat in Asien die gleichgeschlechtliche Ehe als Möglichkeit eingeführt. Zu Hintergründen und Kontexten führte CIVICUS am 11. November 2019 ein Interview mit der Digital-Ministerin Audrey Tang, eine langjährige Perl-Programmiererin und Übersetzerin von freien Computerprogrammen ins traditionelle Chinesisch. Als jüngste Ministerin ist sie zugleich erste Transgender in einer regierungsamtlichen Funktion. Dreißig Jahre Menschenrechtsgeschichte in Taiwan, die Kooperationsformen zwischen Zivilgesellschaft und Staat sowie gegenwärtige Konfliktlinien werden in dem Interview thematisiert. Dabei sieht Tang sich als Vermittler zwischen Staat und Zivilgesellschaft: »My work is primarily as a channel between social innovators and people in the public sector who are willing to co-create toward common goals.«

Interview mit Taiwans Ministerin Audrey Tang

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Konferenz zur Zukunft Europas: Deutsch-französisches Non-Paper

Deutschland und Frankreich starten gemeinsam eine Initiative zur Reform der Europäischen Union. Eine Reformkonferenz zur zur Zukunft Europas soll unter Beteiligung der europäischen Zivilgesellschaft stattfinden. Ziel ist es, Europa "geeinter und souveräner" zu machen heist es im gemeinsamen Papier: »Conference on the Future of Europe Franco-German non-paper on key questions and guidelines«. Der Umsetzungszeitraum soll in die deutsche bis französische Ratspräsidentschaft 2020-2022 fallen. Ausgestattet mit einem interinstitutionellen Mandat der Europäischen Institutionen, soll der Prozess zu konkreten Ergebnissen führen, die spürbar umgesetzt werden können. Als Schlüsselfaktor wird die Beteiligung der Bürger*innen angesehen: »We suggest a bottom-up process. EU-wide participation of our citizens on all issues discussed (taking into account the citizens’ dialogues and consultations in 2018) along experts’ input and guiding questions is key.«

»Conference on the Future of Europe Franco-German non-paper on key questions and guidelines« (PDF)

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Internationale Beteiligungsverfahren

Evaluationen zum ESF: Konsultation zur Bildung

Die Serie an Öffentlichen Konsultationen bei der Europäischen Kommission zur Evaluation des Europäischen Sozialfonds (ESF) im Zeitraum 2014-2018 geht weiter. Vom 18. November 2019 bis 24. Februar 2020 wird mit einem Fragebogen die Unterstützung aus dem Europäischen Sozialfonds für allgemeine und berufliche Bildung sowie für lebenslanges Lernen in den Blick genommen. Bewertet werden sollen die Effektivität, die Effizienz, die Relevanz und der Beitrag durch Mitwirkung der EU. Unter anderem wird im Rahmen der Konsultation beurteilt, ob die EU-Initiativen dazu beigetragen haben, den frühzeitigen Schulabgang zu verringern und zu verhindern, den gleichberechtigten Zugang zu Bildung und lebenslangem Lernen für alle zu fördern, die berufliche Bildung zu unterstützen und die Qualität, die Effizienz und den Zugang zur Hochschulbildung zu verbessern. Außerdem wird ermittelt, welche Art der Unterstützung am wirksamsten war.

Öffentliche Konsultation

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Aktuelles aus dem BBE und von Europäischen Partnern

Netzwerkgründung in der Ukraine - Podiumsdiskussion und Seminar in Kiew

Am 6. und 7. Dezember 2019 gründet sich das neue ukrainische Netzwerk “National CSO Network in Ukraine”. Das BBE hat den Gründungsprozess in diesem Jahr im Rahmen des Projektes “Towards a National Network for Civil Society in Ukraine” mit Unterstützung des Auswärtigen Amtes begleitet. Am 6. Dezember 2019 stellt sich das neue Netzwerk auf einer Podiumsdiskussion im Rahmen des alljährlichen ukrainischen Civil Society Development Forum im Kiewer Olympiastadion zum ersten Mal öffentlich vor. Veranstaltet wird das Forum von der ukrainischen “Initiative Center for Promotion of Activity and Development of Public Unity” - ISAR Ednannia. Nachfolgend werden in einem Gründungsworkshop die Netzwerkstatuten verabschiedet und der Arbeitsplan 2020/2021 verabschiedet. Das BBE und sein europäisches Netzwerk European Civic Forum/ENNA werden im kommenden Jahr weiterhin eng mit dem neuen ukrainischen Netzwerk zusammenarbeiten.

Einladung zur Podiumsdiskussion am 6. Dezember 2019 (PDF)

Weitere Informationen zum Projekt auf der BBE Website

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Veranstaltungen, Ausschreibungen, Publikationen

Civil Society for Rights and Equality: Tagung

Am 4. und 5. Dezember 2019 organisiert das European Civic Forum in Brüssel eine Tagung zum Thema »Civil Society for Rights and Equality - Towards a democracy that gives voice to all«. Die Veranstaltung ist Teil der MEGA-Kampagne (Make Europe Great for All). Im Zentrum der Diskussion stehen Stand und Zustand von Vereinigungsfreiheit und Vereinswesen in Europa. Am 1. Tag wird in den Räumen des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses, am Folgetag in Räumen des Europäischen Parlaments diskutiert, die beide Partner der Tagung sind.

Tagungsprogramm und Anmeldung

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Veranstaltung zum #GivingTuesday

Möglichkeiten und Grenzen transnationalen Spendens sind die Themen eines Tages der offenen Tür bei der Maecenata Stiftung in Berlin am 3. Dezember 2019, anlässlich des internationalen #GivingTuesday. Da Spenden über nationale Grenzen hinweg an besondere steuerrechtliche Bedingungen geknüpft sind, werden diese häufig selbst von steuerlichen Beratern zu Unrecht als unmöglich dargestellt. Das europäische Stiftungsnetzwerk Transnational Giving Europe (TGE) beweist seit 1999 das Gegenteil und fördert jährlich mit mehreren Millionen Euro gemeinnützige Empfängerorganisationen im Ausland mit zweckgebundenen Spenden. Beim Tag der offenen Tür informiert die Maecenata Stiftung als deutscher Partner im TGE-Netzwerk über Möglichkeiten und Grenzen transnationalen Spendens und bietet praktische Hilfe für all jene, die sich international engagieren möchten.

Einladung

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Dialogforum EU-Ratspräsidentschaft

Im zweiten Halbjahr 2020 übernimmt Deutschland die EU-Ratspräsidentschaft. Als Auftakt zur Information rund um die Vorhaben während der EU-Ratspräsidentschaft lädt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) in Kooperation mit JUGEND für Europa, dem Deutschen Jugendinstitut und dem Deutschen Bundesjugendring zu einem Dialogforum zur EU- Ratspräsidentschaft ein. Veranstaltungsort ist am 11. Dezember 2019 die Urania in Berlin. Dort sollen sich alle interessierten Akteure aus Praxis, Wissenschaft und Politik, Multiplikatoren und Fachkräfte der Jugendarbeit sowie alle, die auf kommunaler oder Landesebene Jugendpolitik gestalten, austauschen können. Eine Anmeldung ist bis zum 30. November 2019 möglich.

Informationen und Anmeldung

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Preis Frauen Europas – Kandidatinnensuche in Deutschland

Seit 1991 vergibt die Europäische Bewegung Deutschland e.V. den »Preis Frauen Europas – Deutschland« an Bürgerinnen, die sich den europäischen Werten verschrieben haben und durch ihr Engagement einen entscheidenden Beitrag zu einem starken Europa leisten. Für das Jahr 2020 können bis zum 20. Dezember 2019 Kandidatinnen benannt werden. Das Engagement der Kandidatin sollte ehrenamtlich sein und seit mindestens zwei Jahren bestehen. Sie muss sich dabei für die Förderung des Europäischen Gedankens in Deutschland und für die Verständigung zwischen den europäischen Nationen in herausragender Weise engagieren. Dabei sollte sie eine »Vision« über die künftige Gestalt Europas besitzen. Für die Einreichung der Vorschläge steht ein Formular zur Verfügung.

Informationen und Formular

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Europäischer Karlspreis für die Jugend: Bewerbungsphase

Der Europäische Karlspreis für die Jugend besteht seit 2008 und wird vom Europäischen Parlament und der Internationalen Karlspreis-Stiftung verliehen. Eingereicht werden können Initiativen von jungen Menschen im Alter von 16 bis 30 Jahren, die sich im Rahmen von Projekten für die Förderung des gegenseitigen Verständnisses zwischen Menschen aus verschiedenen europäischen Ländern einsetzen. Es sollen schon Ergebnisse sichtbar und für die Jury bewertbar sein. Aus den 28 nationalen Siegerprojekten werden 3 europaweite Sieger gekürt. Die Bewerbungsphase läuft bis zum 31. Januar 2020.

Bewerbungsseite und -formular

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Hinweis

Der nächste Newsletter erscheint am 16. Dezember 2019.

Bitte schicken Sie Ihre Informationen an E-Mail: europa-bbe(at)b-b-e.de

Die Beiträge dieses Newsletters geben, sofern nicht ausdrücklich als solche Nachrichten gekennzeichnet, nicht die Meinung des BBE wieder, sondern repräsentieren die Vielstimmigkeit der Meinungen und Akteure im BBE und im Feld der Engagementförderung und -politik. Die Redaktion des Newsletters verfolgt das Ziel, die jeweils aktuellsten und wichtigsten Nachrichten für die Leserschaft zusammenzustellen.

Die Hinweise auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Publikation von Nachrichten im Europa-Newsletter finden Sie unter Impressum.

Redaktion: PD Dr. Ansgar Klein, Dr. Rainer Sprengel, Mirko Schwärzel und Nino Kavelashvili.

Eine Übersicht über die nächsten geplanten Schwerpunkt-Themen finden Sie unter Kommende Themen.

Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE) - Geschäftsstelle - Michaelkirchstr. 17-18 10179 Berlin-Mitte www.b-b-e.de

V.i.S.d.P.: Geschäftsführer PD Dr. Ansgar Klein Telefon: (0 30) 6 29 80-11 0 E-Mail: ansgar.klein(at)b-b-e.de

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