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Tranzparenzregister

Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz im Bundestag debattiert

"Wir schätzen alle sehr die Arbeit der vielen kleinen Vereine und wir wissen, dass die auch nichts mit illegalen Finanzströmen zu tun haben", erläuterte MdB Sarah Ryglewski am 14. April 2021 im Deutschen Bundestag. Die parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen (BMF) sprach als erste Rednerin der gut 30-minütigen Debatte. Ryglewski versprach in ihrer Rede, es werde "sicherlich gemeinsam mit den Abgeordneten auch ein Augenmerk darauf setzen, hier für Erleichterungen zu sorgen." Allerdings müssten Vereine, wie alle anderen juristischen Personen, in das Transparezregister mit aufgenommen werden, das sei europarechtlich zwingend so vorgesehen. Die Rednerin bemerkte: "leider ist auch diese Rechtsform nicht davor gefeit, gekapert zu werden." Die 220. Sitzung des Deutschen Bundestags vom 14. April 2021 befasste sich unter TOP 7 ab 19:10 Uhr am Abend mit dem Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz, neben Sarah Ryglewski sprachen Kay Gottschalk (AfD), Sepp Müller (CDU/CSU), Dr. Florian Toncar (FDP), Fabio De Masi (Die Linke), Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen), Sebastian Brehm (CDU/CSU) und Dr. Jens Zimmermann (SPD) zum Gesetzesentwurf.

Am 9. April 2021 haben eine Reihe von zivilgesellschaftlichen Verbänden und Netzwerken, darunter das BBE, einen Offenen Brief zum Transparenzregister veröffentlicht, koordiniert vom Dachverband der Kulturfördervereine in Deutschland e.V. (DaKu): »Transparenzregister: Aktuelle Gebührenbescheide stoppen und geplantes Gesetz anpassen«.

Erster Anlass für den Brief ist, dass Vereinen Gebührenbescheide des Bundesanzeiger Verlags für die Führung des Transparenzregisters zugestellt wurden, wobei mit Hinweis auf das Geldwäschegesetz die Entrichtung einer Gebühr rückwirkend für die letzten vier Jahre gefordert wird. Gebührenbefreiungen erweisen sich als aufwändig und schwierig, das bürokratiegewordene Misstrauen demotiviere die Engagierten.

Zweiter Anlass ist der Gesetzesentwurf zum Transparenz-Finanzinformationsgesetz Geldwäsche (Drucksache 19/28164), der im Deutschen Bundestag behandelt wurde. Mit Blick aus der Praxis der gemeinnützigen Organisationen sehen die Autor*innen des Briefes noch wesentlichen Nachbesserungsbedarf.

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