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Freiwilligkeit oder Pflicht? Zum Selbstverständnis der Zivilgesellschaft (2005)

Dokumentation zur Fachverantaltung des BBE im Rahmen der 5. Mitgliederversammlung über das Für und Wider der Einführung eines sozialen Pflichtdienstes jenseits des Zivildienstes.

Am 5. November 2004 eröffnete das Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE) seine 5. Mitgliederversammlung mit einer Podiumsdiskussion zum Thema »Freiwilligkeit oder Pflicht? Zum Selbstverständnis der Zivilgesellschaft. Der Pflichtdienst im öffentlichen Diskurs«“.  Diese Dokumentation der Hauptbeiträge beleuchtet auch die Möglichkeiten und Grenzen von Freiwilligendiensten in Deutschland und stellt die Frage eines sozialen Pflichtjahres aus der Frauenperspektive.

Den Plädoyers der Referentinnen und Referenten bei der Fachveranstaltung am 5. November 2004 im Roten Rathaus in Berlin schloss sich eine Diskussion mit den anwesenden Mitgliedern an. Die Referentinnen und Referenten waren: Prof. Dr. Michael Opielka (Fachhochschule Jena), Henny Engels (Frauenrat), Malte Ristau-Winkler (Abteilungsleiter BMFSFJ) und Dr. Gisela Notz (Friedrich-Ebert-Stiftung) sowie Prof. Dr. Thomas Olk (Universität Halle) unter Moderation von Dr. Konrad Hummel (Sozialreferent Augsburg). Die Dokumentation enthält die Hauptreferate der Fachveranstaltung.

Innerhalb des BBE ist die Frage nach einem sozialen Pflichtdienst jenseits des Zivildienstes umstritten. Unstrittig ist jedoch, dass das bürgerschaftliche Engagement im Regelfall von Freiwilligkeit getragen ist. So steht es auch in den Statuten des BBE. Um den Sonderfall eines sozialen Pflichtdienstes eingehender beleuchten zu können, hat der Koordinierungsausschuss des BBE den Sprecherrat und die Geschäftsstelle mit der Durchführung dieser Fachveranstaltung beauftragt. Mit der Dokumentation der Hauptbeiträge möchten wir die gesellschaftspolitisch immer wieder aufkommende Debatte fundieren helfen.

Argumente gegen einen sozialen Pflichtdienst kommen bspw. vom Deutschen Frauenrat (Henny Engels) und können, so Dr. Gisela Notz, aus einer geschlechtersensiblen Argumentation erhärtet werden. Prof. Dr. Michael Opielka sieht demgegenüber gute normative Gründe für eine sozialen Pflichtdienst, sofern diesem auch eine klare Stärkung auch der sozialen Bürgerrechte (Grundeinkommen) gegenübersteht. Das Bundesministerium für Familie, Frauen, Senioren und Jugend wurde auf der Veranstaltung durch den Abteilungsleiter Malte Ristau-Winkler vertreten. In der vorliegenden Dokumentation unterstreicht der Beitrag des Staatssekretärs Peter Ruhenstroth-Bauer die Bedeutung des Ausbaus von Freiwilligendiensten und der Arbeit an einer „Kultur des selbstverständlichen freiwilligen Engagements“. Gegen einen sozialen Pflichtdienst sprechen aus seiner Sicht zudem auch arbeitsmarkt-, finanzpolitische und bürokratische Einwände.

In seinem Schlussplädoyer skizziert der Vorsitzende des BBE-Sprecherrats, Prof. Dr. Thomas Olk (Universität Halle), das normative Spannungsfeld von Liberalismus und Republikanismus, von „Freiwilligkeit“ und „freiwilliger Selbstverpflichtung“, in dem die Debatte um einen sozialen Pflichtdienst zu verorten ist. Erst aus einer republikanischen Perspektive, die durch engagement- und demokratiepolitische Überlegungen zu ergänzen ist, werde das Potential des bürgerschaftlichen Engagements für eine Gesellschaft der Zukunft deutlich. Das BBE sei selber Teil der Bemühungen, das Zusammenwirken von Markt, Staat und Zivilgesellschaft zu verbessern.

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