Grundsätzlich kann Mitglied im Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement werden, wer
Bitte beachten Sie die Kriterien für die Aufnahme als stimmberechtigtes bzw. als kooperierendes Mitglied (s. u.).
Die Mitgliedschaftsanträge können bei der Bundesgeschäftstelle eingereicht werden. Sie steht Ihnen gerne für weitere Fragen und Auskünfte zur Verfügung.
Die formale Aufnahme der neuen Mitglieder erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung des Bundesnetzwerks.
Der jährliche Mitgliedsbeitrag beläuft sich derzeit auf 200,- EUR für alle kooperativen und stimmberechtigten Mitglieder, Einzelpersonen zahlen 100,- Euro pro Jahr.
Das Netzwerk hat stimmberechtigte und kooperierende Mitglieder. Letztere haben in der Mitgliederversammlung eine beratende Stimme. Sie haben – außer dem Stimmrecht – alle Rechte und Möglichkeiten der Mitwirkung im Netzwerk.
Die Mitglieder des Bundesnetzwerks kommen aus den drei gesellschaftlichen Sektoren Bürgergesellschaft und Dritter Sektor, Staat und Kommunen sowie Wirtschaft und Arbeitsleben.
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Aufnahmekriterien für stimmberechtigte Mitglieder
Kooperierende Mitglieder können werden
Diese entnehmen Sie bitte den Statuten des Bundesnetzwerks Bürgerschaftliches Engagement.
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