Themen und Anliegen des BBE



1. Die Stärkung bürgerschaftlichen Engagements bei den sozialstaatlichen Reformprogrammen sicherstellen!


Keine der großen Herausforderungen, denen wir uns in Politik und Gesellschaft gegenübersehen – sei es der demographische Wandel, die Reform des Bildungswesens oder der Umbau des Sozialstaats – wird ohne aktive und engagierte Bürgerinnen und Bürger und ohne neue Formen der Kooperation und Vernetzung und des freiwilligen Engagements erfolgreich bewältigt werden können. Politik ist auf die freiwilligen und gemeinwohlorientierten Beiträge der Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Dabei darf ihr Engagement jedoch nicht zum Lückenbüßer und billigen Ausfallbürgen für einen sich zurückziehenden Sozialstaat werden. Vielmehr ist dieser gefordert, die Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement, für Netzwerke und selbstorganisierte Zusammenschlüsse zu verbessern und auszubauen.


2. Bürgerschaftliches Engagement in einem modernen »Wohlfahrts-Mix« stärken!


Die Absicherung und Erbringung sozialer Dienstleistungen ist künftig verstärkt auf ein enges Zusammenspiel von Staat, Wirtschaft und Bürgergesellschaft angewiesen. Für einen modernen »Wohlfahrtsmix« ist es entscheidend, eine zukunftsfähige Balance zwischen den unterschiedlichen geselschaftlichen Sektoren herzustellen. Dabei gilt es, die spezifischen Stärken der jeweiligen Bereiche deutlich zu machen und neue Formen der mehrsektoralen Kooperationen zu entwickeln. Strategische Partnerschaften von Akteuren aus Staat, Bürgergesellschaft und Wirtschaft bei der Übernahme sozialer Verantwortung können Impulse für einen neuen »welfare mix« geben. Bürgerschaftliches Engagement ist dabei ein unabdingbares Element.


3. Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement verbessern!


Rechtliche, organisatorische und finanzielle Rahmenbedingungen haben entscheidenden Einfluss darauf, ob und inwiefern bürgerschaftliches Engagement ermöglicht oder erschwert wird. Das BBE setzt sich dafür ein, Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass sich bürgerschaftliches Engagement optimal entfalten kann. Eine engagementfördernde Infrastruktur ist auszubauen. Spezielle Infrastruktureinrichtungen der Engagementförderung, wie bspw. Freiwilligenagenturen und -zentren, Seniorenbüros, kommunale Bürgerbüros, Beratungsstellen oder Selbsthilfekontaktstellen sind zu stabilisieren und auszubauen. Mit der Ausweitung der gesetzlichen Unfallversicherung für Engagierte hat die Bundesregierung einen wichtigen Schritt für einen besseren Schutz von Engagierten gemacht. Die meisten Bundesländer haben mittlerweile mit dem Abschluss von Sammelversicherungsverträgen für Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz weiterhin bestehende Lücken geschlossen. Dieser Weg ist fortzusetzen und sollte in allen Bundesländern gegangen werden. Die aktuelle Reform des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts hat für die Arbeit der Organisationen des Dritten Sektors zahlreiche Verbesserungen geschaffen. Dem müssen jedoch weitere Schritte folgen. Dazu zählen insbesondere Vereinfachungen im öffentlichen Zuwendungsrecht.


4. Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit, Familie und bürgerschaftlichem Engagement herstellen!


In aktuellen Reformdebatten wird von vielen Seiten eine Verlängerung der Wochen- und Lebensarbeitszeit der Menschen gefordert. Völlig vernachlässigt bleiben dabei die Folgen für das bürgerschaftliche Engagement. Sämtliche Reformüberlegungen sollten darauf hin überprüft werden, inwiefern sie den Bürgerinnen und Bürgern eine Ausgewogenheit von Leben und Arbeitswelt (»Work-Life-Balance«) in ihrer persönlichen Lebensplanung ermöglichen. Dabei sind Voraussetzungen zu schaffen, die die Menschen in die Lage versetzen, Familienleben, Erwerbsarbeit und bürgerschaftliches Engagement besser miteinander vereinbaren zu können.


5. Zusammenhänge und Übergänge von Erwerbsarbeit und bürgerschaftlichem Engagement ausleuchten!


Bürgerschaftliches Engagement kann wichtige Brücken zur Erwerbsarbeit bauen. In Zeiten der Arbeitslosigkeit erhält es bestehende Qualifikationen und macht den Erwerb neuer Kompetenzen möglich, die einen (Wieder-) Einstieg in die Erwerbsarbeit erleichtern können. Den im Engagement erworbenen Kompetenzen gilt es verstärkt Anerkennung auch in der Personalpolitik von Unternehmen zu verleihen. Daraus darf jedoch keine Verpflichtung von Arbeitslosen zu bürgerschaftlichem Engagement abgeleitet werden. Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen wie insbesondere die »Arbeitsgelegenheiten« nach dem SGB II müssen engagementverträglich angewendet werden, so dass sie nicht in Konkurrenz zu bürgerschaftlichem Engagement in Einrichtungen und Diensten treten. Gleichzeitig ist darauf zu achten, dass ein Engagement Arbeitsloser keine Einbußen bei Leistungsansprüchen nach sich zieht. Die arbeitspolitischen Reformen der letzten Jahre machen deutlich, dass es einen gesellschaftlichen Bedarf nach neuen Formen der Arbeit im gemeinnützigen Bereich bzw. im Dritten Sektor gibt. Es ist geboten, sich über eine eigenständige Strukturpolitik für den Dritten Sektor zu verständigen, die auch die Entwicklung neuer Formen von Gemeinwohlarbeit fördert.


6. Die lokale Bürgergesellschaft stärken!


Die lokale Bürgergesellschaft lebt davon, dass sich Bürgerinnen und Bürger aktiv in die Gestaltung des Gemeinwesens einbringen. Hier ist Beteiligung anschaulich und konkret. Dabei geht es sowohl um ein aktives Mittun und Mitgestalten bei der Realisierung von Vorhaben und Projekten, bei der Mitwirkung in Einrichtungen, Organisationen und Diensten, als auch um Möglichkeiten der Mitbestimmung und Mitentscheidung. Bürgerbeteiligung an kommunalen Entscheidungen ergänzt die repräsentative Demokratie auf kommunaler Ebene. Das Leitbild einer partizipativen Bürgerkommune setzt voraus, dass sich die etablierten Organisationen der Interessenvermittlung – Räte, Parteien und Verbände – in Richtung Bürgergesellschaft öffnen und nicht nur für die Bürgerinnen und Bürger, sondern gemeinsam mit ihnen planen und entscheiden. Eine starke Bürgerkommune benötigt eine Finanz- und Kompetenzreform zugunsten der lokalen Ebene: eine grundlegend gestärkte kommunale Selbstverwaltung, weniger Reglementierung und größere Finanzierungs- und Entscheidungsspielräume!


7. Lokale Bündnisse und Netzwerke unterstützen!


Bürgerschaftliches Engagement entfaltet sich vor allem in Netzwerken und anderen Formen der Kooperation. Die innovativen Netzwerke von Bürgergesellschaft, Politik/Verwaltung und Wirtschaft sind stärker zu verbinden und ihre Impulse im kommunalpolitischen Entscheidungsprozess zu verankern. Das BBE möchte daher den Erfahrungsaustausch bestehender lokaler Aktionsbündnisse unterstützen. Dabei sollen die Erfolgsfaktoren einer beteiligungsoffenen und engagementfördernden »Bürgerkommune« ausgelotet und die Bedeutung des Bürgerengagements als Standortfaktor und wichtiges stabilisierendes Element für eine nachhaltige Entwicklung des Gemeinwesens anschaulich gemacht werden.


8. Infrastrukturen für kommunale Engagementförderung stabilisieren und ausbauen!


Das BBE setzt sich für die nachhaltige Etablierung einer engagementfördernden Infrastruktur ein. Ein Großteil bürgerschaftlich Engagierter ist in verbandlich geprägten Organisationen und Einrichtungen aktiv. Die Verbände leisten somit wesentliche Beiträge für die Infrastruktur der Engagementförderung. Sie sind dabei ständig gefordert, die Rahmenbedingungen für Engagierte in ihren Organisationszusammenhängen fortzuentwickeln und zu verbessern. Es ist Aufgabe der Träger, Voraussetzungen für bürgerschaftliches Engagement zu schaffen und ein engagementfreundliches Klima zu pflegen, um das Miteinander von Haupt- und Ehrenamt Gewinn bringend für alle Beteiligten, besonders für die Nutzerinnen und Nutzer der sozialen Dienste, zu gestalten. Diese Aspekte gilt es im Rahmen der Organisationsentwicklung von Verbänden, Einrichtungen und Diensten zu verankern und zu stärken. Daneben sind auf lokaler Ebene besondere Einrichtungen der Engagementförderung von Bedeutung. Freiwilligenagenturen und -zentren, Seniorenbüros und andere vergleichbare Einrichtungen haben sich zu wichtigen Knotenpunkten kommunaler Engagementförderung entwickelt. Die Bedingungen für die Sicherung ihrer Existenz sind durch eine prekäre Finanzsituation weiterhin gefährdet.


9. Verwaltungen engagementfreundlich reformieren!


Die Förderung bürgerschaftlichen Engagements ist seit längerem Bestandteil der Leitbilddiskussion in den öffentlichen Verwaltungen. Den Bürgerinnen und Bürgern muss die Möglichkeit geboten werden, nicht nur als Kunde oder Klient Einfluss zu nehmen, sondern Mitverantwortung zu tragen und kompetent mitreden und mitgestalten zu können. Dafür müssen sich Verwaltungen für bürgerschaftliches Engagement öffnen, geeignete Anlaufstellen für engagementinteressierte Bürgerinnen und Bürger schaffen und durch mehr Transparenz auch kooperationsfähiger gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern werden.


10. Organisationen und Institutionen für Beteiligung und bürgerschaftliches Mittun öffnen!


Einrichtungen in öffentlicher und freier Trägerschaft wie Schulen, Kindertageseinrichtungen, Büchereien, Theater, Schwimmbäder, aber auch Krankenhäuser, Einrichtungen der Altenpflege u. a. müssen sich stärker für bürgerschaftliches Engagement öffnen. Es reicht nicht aus, Einrichtungen und Dienste vornehmlich nach betriebswirtschaftlichen Kriterien zu modernisieren. Stattdessen müssen Prozesse der Leitbild- und Organisationsentwicklung darauf abzielen, ökonomische Effizienzsteigerungen mit einer Erhöhung der zivilgesellschaftlichen Produktivität zu verknüpfen.


11. Förderprofile der Bundesländer im gemeinsamen Erfahrungsaustausch fortentwickeln!


Als Ebene zwischen Bund und Kommunen kommt den Ländern bei der Förderung des bürgerschaftlichen Engagements eine große Bedeutung zu. In den letzten Jahren hat sich in den Bundesländern ein breites Spektrum spezifischer Förderprofile des bürgerschaftlichen Engagements entwickelt. Übergreifende, querschnittig angelegte Programme und längerfristige Perspektiven sind erst in Ansätzen erkennbar. Fast alle Bundesländer sind bereits Mitglied im BBE und haben auf diese Weise ihr besonderes Interesse an der Fortentwicklung von Förderprofilen des bürgerschaftlichen Engagements zum Ausdruck gebracht. Mit ihnen praktiziert das BBE einen intensiven Austausch von Erfahrungen und eine gemeinsame Konzeptentwicklung. Das BBE möchte auch den Erfahrungsaustausch mit den Landesnetzwerken der Engagementförderung intensivieren.


12. Die Zusammenarbeit von Hauptamt und Ehrenamt stärken!


Bürgerschaftliches Engagement hat eine ganz eigene Qualität, einen »Eigensinn«. Aus diesem Grund kann freiwilliges Engagement auch Bindungen wieder stärken, die im Zuge der Professionalisierung an Kraft verloren haben: soziale Identifikation, Milieubindungen und persönliche lokale Vernetzung. Vor diesem Hintergrund kann es gerade im sozialen Bereich kein Entweder-Oder geben. Freiwillige Leistungen müssen sinnvoll und für die Engagierten befriedigend eingebunden werden, ohne den sozialen Sektor zu deprofessionalisieren. Das Hauptamt steht als Garant für die Fachlichkeit sozialer Dienstleistungen. Gleichzeitig schafft es verlässliche Strukturen, in denen bürgerschaftliches Engagement erst wirksam werden kann. Professionalität muss in Zukunft auch stärker professionelles Management von Freiwilligen einschließen, um den Kompetenzen ehrenamtlicher Kräfte gerecht zu werden und ihnen angemessene Freiräume für die Gestaltung ihrer Arbeit zu schaffen. Freiwilliges Engagement ist soziales Kapital unserer Gesellschaft. Um es für die Gemeinschaft und für alle Beteiligten optimal auszuschöpfen, wird sich auch die Ausbildung professioneller Kräfte im sozialen Bereich stärker als bisher auf das Freiwilligenmanagement orientieren müssen.


13. Qualifizierung und Bildung für und durch das bürgerschaftliche Engagement weiterentwickeln!


Qualifizierung und Bildung haben entscheidende Bedeutung für die Förderung bürgerschaftlichen Engagements und die Gestaltung einer aktiven Bürgergesellschaft. Angesichts aktueller bildungspolitischer Reformbemühungen ist der Umorientierung im Bildungssystem besondere Aufmerksamkeit zu widmen: Die Übernahme von Verantwortung in Schule und Gemeinwesen durch Schülerinnen und Schüler muss integraler Bestandteil eines ganzheitlichen Bildungsansatzes werden. Dieser ist in der aktuellen Bildungsreformdebatte, insbesondere im Rahmen der Ganztagsschulkonzepte, zu verankern. Hierfür müssen die Schulen gegenüber dem Gemeinwesen und für neue Formen der Zusammenarbeit mit Eltern, Organisationen und Akteuren der Bürgergesellschaft bis hin zu Wirtschaftsunternehmen geöffnet werden. Die einzelnen Schulen benötigen dafür mehr Freiräume und Ressourcen. Neue Möglichkeiten und Orte zum »Lernen« von Engagement, eine Verankerung bürgerschaftlichen Engagements als Bildungsziel in Kindertageseinrichtungen, (Ganztags-) Schulen und weiterführenden Bildungsinstitutionen stehen im Mittelpunkt unserer Forderungen. In Fachhochschulen und Universitäten sind Studienangebote für die Bedarfe von Engagementförderung und Drittem Sektor verstärkt aufzubauen. Die Qualifizierungsmaßnahmen innerhalb der Organisationen und von Bildungsträgern im Bereich der Bürgergesellschaft und des Dritten Sektors sollten ausgebaut und verstärkt werden – sowohl für die Freiwilligen als auch für die Hauptamtlichen.


14. Freiwilligendienste weiterentwickeln!


 Freiwilligendienste sind ein bedeutendes Feld für die Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements.Die Jugendfreiwilligendienste – wie das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ), das Freiwillige ÖkologischeJahr (FÖJ), der Europäische Freiwilligendienst oder internationale Freiwilligendienste – sind wichtige Lernorte für junge Menschen, die neue Bildungserfahrungen und Orientierungsmöglichkeiten bieten. Das BBE will das Informationsangebot für junge Menschen über Jugendfreiwilligendienste verbessern. Ein wichtiges Instrument dafür ist eine Internetplattform, die in gebündelter Form Informationen über die verschiedenen Freiwilligendienste sowie Zugänge zu Trägern und Einrichtungen von Freiwilligendiensten bietet. Das BBE beteiligt sich intensiv an den Debatten über neue Formen von Freiwilligendiensten, erweiterte Einsatzfelder und Tätigkeitsbereiche, neue Adressatengruppen und insbesondere auch generationenübergreifende Perspektiven von Freiwilligendiensten. Das BBE bringt sich im Rahmen des Modellprogramms »Generationsübergreifende Freiwilligendienste« aktiv ein. Im Dialog mit dem das Programm verantwortenden BMFSFJ sowie der wissenschaftlichen Begleitung beteiligt sich das BBE an der Entwicklung und Sicherstellung qualitativer Standards für die neuen Dienste sowie am Aufbau nachhaltiger Perspektiven für Einrichtungen, Dienste und Trägerstrukturen.


15. Unternehmen als Akteure der Bürgergesellschaft stärken!


Gesellschaftliches Engagement von Unternehmen (Corporate Citizenship) ist ein wichtiger Lernprozess in Unternehmen und Gewerkschaften. Hier geht es um eine neue Ethik der Unternehmensführung, um neue Formen der Unternehmenskultur, die dazu beitragen können, dass Wirtschaftsunternehmen zu Akteuren der Bürgergesellschaft werden. Das BBE bietet den Wirtschaftsunternehmen ein Dialog- und Austauschforum, das für die Entwicklung gemeinsamer Projekte in Kooperation mit den Mitgliedern des BBE genutzt werden kann. Dabei tritt das BBE für ein breites Verständnis von Corporate Citizenship ein, das sich nicht nur auf die Förderung des freiwilligen Engagements von Beschäftigten begrenzt, sondern auch neue Formen der Zusammenarbeit von öffentlichen, freigemeinnützigen und privatwirtschaftlichen Partnern (Public-Private-Partnership) sowie unternehmensethische Selbstverpflichtungen gegen über dem Gemeinwesen einschließt. Ausgehend von der Netzwerkstruktur des BBE wird künftig das Bemühen stehen, zu intersektoraler Netzwerkbildung auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene beizutragen. Das BBE ist ein Netzwerk unterschiedlicher Akteure, die den gemeinnützigen, wirtschaftlichen und staatlichen Sektor repräsentieren und in ihrer konkreten Arbeit auch vielfach bereits sektorübergreifend kooperieren. Die künftige Arbeit in diesem Feld konzentriert sich auf die Sensibilisierung und Öffnung der drei Sektoren Bürgergesellschaft, Unternehmen und Staat für neue Kooperationsformen und Partnerschaften.


16. Bürgerschaftliches Engagement von Migrantinnen und Migranten fördern!


Das Engagement von Migrantinnen und Migranten kann bedeutende Beiträge zur sozialen und politischen Integration leisten und wird in der politischen Debatte noch immer unterschätzt. Dies gilt sowohl für bürgerschaftliches Engagement von Migrantinnen und Migranten in den eigenen ethnischen Organisationen und Communities als insbesondere auch für gemeinsames Engagement von Deutschen und Migrantinnen und Migranten. Bürgerschaftliches Engagement ist ein geeigneter Weg für die Integration in die deutsche Gesellschaft, ohne dabei die eigene Identität zu verlieren. Der Dialog und die Kooperation mit Migrantenverbänden sowie die Öffnung von deutschen Vereinen und Verbänden für andere Kulturen und Ethnien sind dabei wichtige Bestandteile der Engagementförderung. Das BBE setzt sich daher für die Unterstützung von Migrantenorganisationen, für die Förderung des Engagements von Migrantinnen und Migranten sowie für die Stärkung ihrer Rolle in gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen ein. Dabei gewinnt das BBE als Ort und Plattform des Austauschs und des Dialogs von deutschen Organisationen und Migrantenselbstorganisationen an Bedeutung. Das BBE ist im Rahmen der Diskussionen um den Nationalen Integrationsplan 2007 eine Selbstverpflichtung eingegangen, als eine solche Plattform zur Verfügung zu stehen.


17. Bürgerschaftliche Perspektiven in der Gestaltung der älter werdenden Gesellschaft stärken!


Der demografische Wandel ist eine der größten Herausforderungen der kommenden Jahrzehnte. Dies gilt nicht nur für die Sozialsysteme, sondern auch für die Bürgergesellschaft. Die älter werdende Gesellschaft ist jedoch nicht nur mit Problemen verbunden, sondern eröffnet auch Chancen und Potenziale für aktive Veränderungen und für die bürgerschaftliche Gestaltung des Gemeinwesens. Dafür gilt es geeignete Formen der Förderung und Mobilisierung zu entwickeln. Auch Unternehmen können Angebote für ältere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausbauen, die Übergänge von der Erwerbsarbeit ins bürgerschaftliche Engagement ermöglichen oder erleichtern. Ältere Menschen sind auch bereit, politische Verantwortung zu übernehmen. Seniorenverbände als ihre Interessenvertretung sind überall dort zu beteiligen, wo politische Entscheidungen getroffen werden, die das Leben von Seniorinnen und Senioren betreffen. Die Begegnung und der Dialog zwischen den Generationen ermöglichen ein gegenseitiges Lernen. Gemeinsames bürgerschaftliches Engagement eröffnet vielfältige Möglichkeiten für Generationendialog und Generationenlernen. Die Formen generationsoffenen Engagements sind daher besonders zu unterstützen und auszubauen. Die Folgen des demografischen Wandels werden in besonderem Maße den Bereich der Pflege und chronischer Erkrankungen betreffen. Absehbar wird das bürgerschaftliche Engagement künftig eine steigende Bedeutung bei dem Ausbau lokaler Versorgungsstrukturen der Pflege erhalten. Vor dem Hintergrund erfolgreicher Förderprogramme im Hospizbereich setzt sich das BBE für die Förderung von Gruppen von Engagierten im Bereich der Pflege ein. Die Förderung von bürgerschaftlichem Engagement in der Pflege darf jedoch nicht dazu führen, dass staatliche Leistungen und professionelle Angebote in diesem Bereich reduziert werden.


18. Bürgerschaftliches Engagement anerkennen!


Bürgerschaftliches Engagement braucht Anerkennung und Wertschätzung! Das BBE wirbt für die Entwicklung einer gesellschaftlichen Kultur der Anerkennung, zu der unterschiedliche Formen der Würdigung, Ermutigung und Belobigung gehören. Dabei erfordert die Vielfalt heutiger Engagementformen und die Unterschiedlichkeit der Motive und Bedürfnisse engagierter Bürgerinnen und Bürger neue und zielgruppenangemessene Formen der Anerkennung und Ehrung engagierter Menschen – seien dies nun Senioren, Jugendliche, Mitarbeiter/-innen von Unternehmen oder Arbeitslose. Auch engagementfreundliche Betriebe verdienen besondere Anerkennung. Die bundesweite »Woche des bürgerschaftlichen Engagements« ist im BBE ein zentrales Element der Weiterentwicklung einer umfassenden Anerkennungskulktur. Schirmherr seit 2006 ist Bundespräsident Horst Köhler. Mit der Aktionswoche soll auf bürgerschaftliches Engagement, seine Vielfalt und Attraktivität sowie seine Bedeutung für sozialen Zusammenhalt und Demokratie in unserer Gesellschaft aufmerksam gemacht werden.


19. Information und Transparenz verbessern!


Information und Transparenz sind entscheidende Elemente eines neuen Miteinanders von Staat und Bürgergesellschaft. Den Bürgerinnen und Bürgern muss der Zugang zu Informationen von Verwaltungen und Verbänden erleichtert und ermöglicht werden. Dabei können insbesondere die elektronischen Medien stärker genutzt werden. Die Möglichkeiten von e-governance und e-democracy gilt es daher auszubauen. Informationen des Bundes, der Länder und der Kommunen zur Engagementförderung können in einem vernetzten Informationsangebot im Internet, das sich sowohl an engagierte Bürgerinnen und Bürger als auch an Trägerorganisationen des bürgerschaftlichen Engagements wendet, integriert werden. Im BBE ist dafür ein »Bürgernetz« aufgebaut worden, das es in den kommenden Jahren fort zu entwickeln gilt.


20. Die europäische Bürgergesellschaft stärken!


Die Bürgergesellschaft macht nicht an nationalen Grenzen halt. Die Bürgerinnen und Bürger wollen auch auf europäischer Ebene über ihre Belange mitentscheiden. Die Demokratisierung europäischer Politik ist ein langfristiges Projekt, das durch eine Vernetzung nationaler zivilgesellschaftlicher Bündnisse und die Stärkung ihrer Interessenvertretung auf europäischer Ebene gefördert werden kann. Das BBE sucht daher den Austausch und die Zusammenarbeit mit Netzwerken in anderen Ländern, mit europäischen Zusammenschlüssen der Freiwilligenarbeit sowie mit Foren der Bürgergesellschaft. Die gescheiterten Verfassungsreferenden in mehreren Mitgliedsstaaten haben deutlich gemacht, dass es bislang nicht gelungen ist, ein gemeinsames europäisches Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger »von unten« zu entwickeln. Daher gilt es, Aktivitäten zur Stärkung einer europäischen Bürgergesellschaft, für mehr Demokratie und für eine europäische Öffentlichkeit zu entwickeln. Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschusses hat in seiner Stellungnahme »Das freiwillige Engagement, seine Rolle in der europäischen Gesellschaft und seine Auswirkungen« zahlreiche Vorschläge zur Förderung bürgerschaftlichen Engagements in und durch die EU erarbeitet. Das BBE begrüßt den Vorschlag für ein Europäisches Jahr der Freiwilligen sowie für die Veröffentlichung eines Weißbuches über freiwilliges Engagement und aktive Bürgerschaft in Europa.



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